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Achtung, Wildwechsel! Der Arbö rät, wie man Kollisionen vermeidet und was zu tun ist, wenn es trotzdem passiert

Mag. Claudia Greindl, 26.09.2021 07:22

Jetzt beginnt die Jahreszeit, in der besondere Vorsicht vor Wildunfällen geboten ist. Der Arbö verrät, wie man bei Wildwechsel hinterm Steuer richtig reagiert, und gibt Tipps zur Vermeidung von Wildunfällen.

Bei Wildwechsel Tempo reduzieren, bremsbereit fahren, kurz hupen. Foto: pixabay - nancy sticke
Bei Wildwechsel Tempo reduzieren, bremsbereit fahren, kurz hupen. Foto: pixabay - nancy sticke

Ernteaktivitäten, schlechte Sicht durch Nebel oder Regen: Die Wege von Rehen, Hasen, Wildschweinen und andere Tieren kreuzen sich dieser Tage unweigerlich mit denen von motorisierten Menschen. Zumeist sollte man in der Morgen- und Abenddämmerung mit Wildwechsel rechnen. Damit es dabei nicht zu Kollisionen von Tier und Fahrzeug kommt, gilt es zunächst, das Tempo zureduzieren und vorausschauend sowie mit permanenter Bremsbereitschaft zu fahren. Unbedingt ausreichend Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug einhalten.

Mehrmals kurz hupen, nicht aufblenden

Sieht man das querende Wild noch rechtzeitig, mehrmals kurz die Hupe betätigen. Keinesfalls dauerhupen oder mit dem Fernlicht blenden. „Dies irritiert das Wild und es kann passieren, dass es im Schock einfach mitten auf der Fahrbahn stehen bleibt“, warnt Thomas Harruk, Landesgeschäftsführer des Arbö OÖ. Die gefährlichsten Situationen entstehen durch unkontrollierte Ausweich- und Bremsmanöver, bei denen das Auto auf die Gegenfahrbahn gerät. Experten raten, im Zweifel eher einen abgebremsten Zusammenstoß mit dem Wild in Kauf zu nehmen, als hektisch zu reagieren. 

Wenn es trotzdem passiert

Kommt es trotzdem zu einer Kollision, muss wie bei jedem anderen Unfall reagiert werden, erinnert Harruk: „Warnblinker einschalten, Warnweste anziehen, bevor das Fahrzeug verlassen wird, Warndreieck aufstellen und gegebenenfalls verletzten Personen erste Hilfe leisten.“ Die Polizei muss auf jeden Fall verständigt werden. Wer dies verabsäumt, macht sich wegen Nichtmeldens eines Sachschadens strafbar und bekommt auch keinen Schadenersatz durch die Versicherung oder auch den ARBÖ-Sicherheits-Pass, der eine Wildschadenvergütung im In- und Ausland beinhaltet.

In jedem Fall die Polizei verständigen

Selbst wenn das Tier nur angefahren wurde und noch weglaufen konnte, muss die Polizei verständigt werden.“ Diese kontaktiert dann den zuständigen Jagdaufseher, der sich mit seinem Jagdhund auf die Suche nach dem Tier macht, um es gegebenenfalls von seinem Leid zu erlösen“, informiert Harruk.

Angefahrene Tiere nicht berühren

Ein angefahrenes, verletztes Tier sollte auf keinen Fall berührt werden. Es könnte nochmals zubeißen oder mit Tollwut infiziert sein. Getötetes oder verletztes Wild darf auch nicht mitgenommen werden, auch nicht zum Tierarzt, denn ansonsten macht man sich der Wilderei strafbar, was mit Geld- oder Haftstrafen geahndet wird, warnt der ARBÖ. Besteht eine Kaskoversicherung für das KFZ ist es außerdem wichtig, diese vom Unfall in Kenntnis zu setzen. Die für die Versicherung notwendige Bestätigung wird von der Polizei ausgestellt.


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