Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt
Informieren entlang der B 310 im Freistädter Stadtgebiet *Foto: OÖVP/Mark
Informieren entlang der B 310 im Freistädter Stadtgebiet *Foto: OÖVP/Mark
BEZIRK FREISTADT. Mit Informationen und eine kleinen Jause standen kürzlich Funktionäre der OÖVP und des ÖAAB an Straßenkreuzungen und vor Betrieben, um die Pendler versorgen zu können. In Freistadt waren Bezirksparteiobmann Christian Jachs, LAbg Gabriele Lackner-Strauss, ÖAAB-Obfrau Martina Miesenberger und zahlreiche Teammitglieder der ÖAAB Stadtgruppe im Einsatz, in Kefermarkt stand Bürgermeister Herbert Brandstötter mit seinem Team im Bereich des Bahnüberganges, in Pregarten informierten ÖAAB-Obmann Stadtrat Heimo Hauser und sein Team, in Tragwein waren Bürgermeister Josef Naderer und ÖAAB Bezirksobmann Ernst Brandstetter unterwegs und dazu überraschten FCG-Bezirksobfrau Gerlinde Tucho aus Lasberg, ÖAAB Obfrau Margit Rehberger und ÖAAB Obmann Herbert Steininger aus Lasberg vor Betrieben und öffentlichen Einrichtungen die  Mitarbeiter mit einem guten Gebäck. Diese Aktion hat den Zweck, die täglichen Anstrengungen der  Pendler in den Blickpunkt zu rücken und die breite Unterstützung für deren Anliegen zu unterstreichen. Dabei wurden die Pendler über Steuer- und Fördermöglichkeiten informiert sowie mit einer süßen Stärkung überrascht. „Die Menschen nehmen teils beachtliche Wegstrecken auf sich, um zur Arbeit zu gelangen. Dennoch beantragt nur jeder vierte Pendler die oberösterreichische Fernpendlerbeihilfe. Tausende Arbeitnehmer ,verschenken“ so ihr Geld. Wir sehen es also als unsere Aufgabe, die  Pendler mit Informationen und Hilfestellungen zu unterstützen und werden uns auch in Zukunft für Verbesserungen einzusetzen“, erklärten Jachs, Lackner-Strauss, Brandstetter und Tucho.   OÖ. Fernpendlerbeihilfe Um Anspruch auf die OÖ. Fernpendlerhilfe zu haben, ist es egal, wo man arbeitet, also ob in der Privatwirtschaft oder im öffentlichen Dienst, und auch ob in ein anderes Bundesland oder sogar ins Ausland gependelt wird ist nicht entscheidend. Voraussetzung für eine Bewilligung sind ein steuerpflichtiges Einkommen von unter 26.000 Euro, mindestens 25 Kilometer Distanz zur Arbeit sowie ein fixer Wohnort in Oberösterreich. Je nach Entfernung können so zwischen 160 und 309 Euro im Jahr gespart werden. Für Jahreskartenbesitzer des OÖ Verkehrsverbundes gibt es 30 Prozent ÖKO-Bonus. Pro Kind mit Familienbeihilfenbezug erhöht sich die Grenze um 2.600 Euro. Anträge können rückwirkend fürs vorangegangene Arbeitsjahr online auf www.ooe-gv.at gestellt werden. Für 2014 endet die Frist am 31. Dezember 2015.   Unterstützung auch für Lehrlinge und Ferialpraktikanten Die oö. Fernpendlerbeihilfe steht Lehrlingen und Ferialpraktikanten auch für einzelne Monate und trotz Freifahrtsmöglichkeit (zum Beispiel mit dem Jugend-Ticket Netz) zu. Der Weg zur Arbeitsstätte oder Berufsschule muss jedoch mindestens 25 Kilometer betragen.   Mit dem Pendlerrechner den Pendlereuro beantragen Seit 2014 ist die Beantragung des Pendlerpauschales und des Pendlereuros nur mehr mit dem Pendlerrechner des Finanzministeriums gestattet. Der Pendlerrechner ermittelt die Länge des Arbeitsweges und ob öffentliche Verkehrsmittel zur angegebenen Arbeitszeit zumutbar sind. Davon leiten sich die genauen Ansprüche des Pendlerpauschales und des Pendlereuros ab. Wer seine Pendlerpauschale am Gehaltsweg berücksichtigt haben möchte, muss dem Arbeitgeber eine Abfrage des Pendlerrechners (www.bmf.gv.at/pendlerrechner) übermitteln. Dabei wählt man einen repräsentativen Arbeitstag aus und dabei jene Arbeitszeiten, die überwiegend für sie zutreffen. Bei Gleitzeit kann man Beginn und Ende ihrer Arbeitszeit selbst festlegen. Es ist auch möglich, Pendlerpauschale und Pendlereuro rückwirkend bei der Arbeitnehmerveranlagung geltend zu machen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Ansprüche ebenfalls mit dem Pendlerrechner zu ermitteln und die Abfrage aufzubewahren ist.   Service-Info: Steuertipps für Pendler Details findet man in der ÖAAB-Service-Broschüre „Steuertipps für Pendler“. Diese ist online auf www.ooe-oeaab.at abrufbar oder telefonisch unter 0732/66 28 51 – 30 zu bestellen. Bei Spezialfragen hilft die ÖAAB-Service-Hotline 0732/66 28 51 – 35 gerne weiter.

Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden