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BEZIRK FREISTADT. „Endlich haben Arbeiter die gleichen Rechte bei einer Kündigung wie Angestellte“, freut sich ÖGB-Regionalsekretär Klaus Pachner, dass eine langjährige Forderung der Gewerkschaft endlich erfüllt wurde. In Sachen Kündigungsfristen warnt er jedoch vor der Umgehung verbesserter Regelungen.

ÖBG-Regionalsekretär Klaus Pachner berät kostenlos. (Foto: ÖGB)
ÖBG-Regionalsekretär Klaus Pachner berät kostenlos. (Foto: ÖGB)

Vielen Arbeitern bringt die neue Regelung deutliche Verbesserungen, die Kündigungsfristen verlängern sich je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit zum Teil erheblich. Manche Arbeitgeber versuchen nun aber, über Einzelvereinbarungen Teile der Regelung zu umgehen – die Gewerkschaft berät Mitglieder kostenlos. Arbeiter haben nun mehr Zeit zur Jobsuche Musste der Dienstgeber in vielen Branchen nur 14 Tage vorher die Kündigung aussprechen, so betragen die Fristen jetzt je nach Dienstzeit zwischen sechs Wochen und fünf Monate. Gekündigt kann nur mehr zum Quartalsende werden – wenn einzelvertraglich nichts anderes vereinbart wurde. Für die Arbeitnehmer beträgt die Kündigungsfrist nun einen Monat. Sie können die Kündigung zum Monatsletzten aussprechen. Ausgenommen von der Neuerung sind Saisonbetriebe.

Vor der Unterschrift beraten lassen

„Es ist grundsätzlich sinnvoll, sich bei der Gewerkschaft zu informieren, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung ausspricht. Wir raten Arbeitern aber auch zur Vorsicht, wenn der Arbeitgeber plötzlich einen neuen Arbeitsvertrag vorlegt. Weil der Dienstgeber nur mehr viermal pro Jahr kündigen kann, versuchen nämlich mancheFirmen, mit neuen Arbeitsverträgen diese Regelung zu umgehen“, berichtet Pachner aus der Beratungspraxis. Der ÖGB bietet deshalb seinen Mitgliedern persönliche, kostenlose Beratung an. „Erkundigen Sie sich, bevor Sie etwas unterschreiben“, meint Pachner. Infos und Beratung gibt es im ÖGB Freistadt per Telefon: 07942 72614 oder E-Mail: freistadt@oegb.at.


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