Mehr als vier Millionen Euro für Arbeiterkammer-Mitglieder erkämpft
BEZIRK FREISTADT. Die Arbeiterkammer Bezirk Freistadt zog wieder Bilanz und berichtet über mehr als vier Millionen Euro, die sie für ihre Mitglieder im Jahr 2025 erkämpft hat. Insgesamt wurden mehr als 4.500 Mal die Beratungsleistungen der Arbeiterkammer (AK) in Anspruch genommen.
Zu einem Beratungsschwerpunkt hat sich in den vergangenen Jahren as ThemaPflegegeld entwickelt. Häufig halten die Begutachtungen zur Einstufung derPflegestufe einer Überprüfung nicht stand. Die AK gewinnt im Durchschnitt jedenTag zwei Gerichtsverfahren, in denen eine höhere Einstufung festgestellt wird. So auch beim Fall im Bezirk Freistadt.
Höhere Pflegestufe anerkannt
Weil der Pflegeaufwand für ihren mehrfach behinderten vierjährigen Sohn immer mehr wurde, suchten die Eltern bei der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) um eine Erhöhung des Pflegegeldes der Stufe 2 an. Wenig später erhielten die Eltern einen Bescheid der PVA, in dem ihnen Stufe 3 zuerkannt wurde. Da den Eltern diese Erhöhung als zu niedrig erschien, suchten sie Hilfe bei der AK Freistadt, die gegen die PVA-Entscheidung klagte. Der gerichtliche Gutachter stellte schließlich einen „außergewöhnlichen“ Pflegeaufwand von 185 Stunden pro Monat und eine dauernde Pflegebereitschaft fest. Die Familie aus dem Bezirk Freistadt bekam daher vom Gericht sogar Pflegestufe 5 zugesprochen.
Fehlende Ansprüche vor Gericht erkämpft
Ein weiteres großes Thema sind arbeitsrechtliche Anliegen, wie Entgeltfortzahlungen oder Kündigungen. Für einen 45-jährigen Arbeiter eines Arbeitskräfteüberlassers wurden in einem Streitfall mehr als 12.000 Euro erkämpft:
Der Mann erlitt an einem Wochenende einen Herzinfarkt, woraufhin er er ins Spital gebracht wurde und daher im Krankenstand war. Der Arbeitskräfteüberlasser übermittelte ihm drei Tage später die einvernehmliche Auflösung des Dienstvertrages. Da dies während des Krankenstandes passierte, stand dem Maschinenführer die volle Entgeltfortzahlung für sechs Wochen und das halbe Entgelt für weitere vier Wochen zu.Weiters wurden die dem Beschäftigten zustehenden Diäten sowie der Fahrtkostenersatz nicht abgerechnet. Nach mehrmaliger Intervention durch die AK Freistadt hat der Arbeitgeber einen Teil der Ansprüche ausbezahlt. Das waren 2.395 Euro. Die Entgeltfortzahlung und die Aufwandsentschädigungen musste die AK Freistadt jedoch gerichtlich einklagen. Mit Erfolg. Da der Arbeitgeber jedoch trotz zweier rechtskräftiger Zahlungsbefehle noch immer nicht bezahlte, wurde von der AK Freistadt eine Exekution beantragt. Erst danach war der Arbeitgeber bereit, den offenen Betrag von 9.785 Euro zu bezahlen. Insgesamt wurden damit 12.180 Euro für den Beschäftigten erkämpft.
Auffällig sei laut Bezirksstellenleiter Klaus Riegler auch, dass von den insgesamt 88 Arbeitsrechtsfällen 74 Fälle und somit 84 Prozent aus Betrieben ohne Betriebsrat stammen. „Daran erkennt man, wie wichtig eine betriebliche Interessenvertretung für die korrekte Bezahlung der Arbeitnehmer und die Einhaltung des geltenden Arbeitsrechts ist.“
AK-Präsident Andreas Stangl berichtete weiters, dass mehr als 20 Prozent des Rechtschutzgeschäfts der AK aus den Branchen Gastro und Leasingfirmen komme.
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