Umweltanwalt Donat kritisiert unzureichende Einreichunterlagen zu Windpark Sandl
SANDL. Zum geplanten „Windpark Sandl“ kommt kurz nach der öffentlichen Auflage der Unterlagen Kritik vom oberösterreichischen Umweltanwalt Martin Donat.

Am 6. Mai wurde der Antrag der Windenergie Sandl GmbH & Co KG für die Genehmigung nach dem UVP-G 2000 für den „Windpark Sandl“ im Gemeindegebiet von Sandl kundgemacht. Gleichzeitig wurden die Projektunterlagen und die Umweltverträglichkeitserklärung zum Verfahren Windpark Sandl zur Stellungnahme öffentlich aufgelegt.
Kritikpunkte
„Bereits die erste Prüfung macht deutlich, dass der Fachbeitrag zu Fauna, Flora und Biologischer Vielfalt fachlich unzureichend und nicht UVP-tauglich ist. Die vorgelegten Unterlagen weisen insbesondere folgende Defizite auf“, heißt es in der Stellungnahme von Umweltanwalt Martin Donat. Als Kritikpunkte nennt er unzureichende Kartendarstellungen, oberflächliche Maßnahmenplanung und unvollständige und fehlerhafte Erhebungen.
Korrekturen
Der Umweltanwalt hat Korrekturen im Verfahren beantragt sowie die Vorlage belastbarer und zeitgemäßer Unterlagen in den wesentlichen Kernbereichen – insbesondere im Bereich Ökologie - eingefordert. „In der wiederkehrenden Diskussion um Verfahrensbeschleunigung zeigt sich damit deutlich, dass die effektivste und unmittelbarste Maßnahme darin bestünde, wenn Konsenswerber vollständige und in bearbeitbarer Qualität ausgearbeitete Unterlagen einreichen würden und die Behörde den Umweltanwalt frühzeitig einbindet – so, wie es das UVP-Gesetz bereits jetzt ausdrücklich vorsieht“, so Donat.


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