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BEZIRK. Bis Montag, 15. April, gilt die situative Winterausrüstungspflicht- das heißt, bei entsprechenden Fahrbahnverhältnissen müssen Winterreifen am Auto sein. „Wird man mit falscher Bereifung erwischt, droht eine Geldstrafe. Im Falle einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer reicht der Strafrahmen bis zu 5.000 Euro“, informiert ÖAMTC-Stützpunktleiter Peter Kuderna. „Und weil gerade der April oft macht, was er will, ist der Blick aus dem Fenster und in den Wetterbericht wichtiger als das Datum auf dem Kalender.“ Notfalls müsse das Auto stehen bleiben, wenn bereits umgesteckt wurde.

Witterung beim Räderumstecken aber wichtiger als Stichtag Foto: ÖAMTC
Witterung beim Räderumstecken aber wichtiger als Stichtag Foto: ÖAMTC

Sind Verkehrsteilnehmer nach dem 15. April bei Schneefall mit Sommerreifen unterwegs, kann das bei einem Unfall Probleme mit der Versicherung mit sich bringen. „Denn die Einschätzung der Fahrbahnverhältnisse und die Wahl der Ausrüstung liegen grundsätzlich beim Lenker - es ist also sehr wahrscheinlich, dass eine Kasko-Versicherung etwaige Schäden nicht zahlt“, sagt der ÖAMTC-Stützpunktleiter.

Eine Sommerreifenpflicht gibt es übrigens nicht. Dennoch sollte mit dem Umstecken nicht zu lange gewartet werden. „Winterreifen sind nicht für den Sommer gemacht. Das kann zu längeren Bremswegen, höherem Verschleiß und schlechterem Fahrverhalten führen“, erklärt Kuderna. „Gerade für die Übergangszeit empfiehlt der Mobilitätsclub daher, speziell bei längeren Fahrten Wetter- und Fahrbahnverhältnisse vorab zu checken – und das unabhängig vom Stichtag 15. April.“


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