GMUNDEN. Seit vier Jahren gilt im Salzkammergut eine Durchfahrbeschränkung für Lkw mit über 3.5 Tonnen Gesamtgewicht. Der Verein Lebensraum Salzkammergut wirft der Bezirkshauptmannschaft Gmunden vor, zu wenig gegen die Mautflüchtlinge zu unternehmen und will eine Prüfung durch das Land.
Eigentlich dürften Lkw mit über 3.5 Tonnen nur ins Salzkammergut fahren, wenn sie hier ein nachweisbares Ziel haben. Doch viele nutzen die Strecke über den Pötschenpass auch als Ausweichroute, um der Autobahnmaut zu entgehen, ist der Verein Lebensraum überzeugt und hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Fälle akribisch dokumentiert, wie Obmann Silvester Leitner erklärt: „Wir beobachten, welche Lkw mit welchem Kennzeichen wann von der Autobahn ab-, durch das Salzkammergut durch und wieder auf die Autobahn auffahren. Viele sind so schnell unterwegs, dass es gar nicht möglich ist, dass sie einen Stopp gemacht haben.“ Gelegentlich „begleiten“ Vereinsmitglieder einzelne Lkw mit ihrem Auto – auch hier gebe es keine Fahrtunterbrechung.Anhand der gesammelten Informationen zeigt der Verein seit Jahren regelmäßig Lkw-Fahrer als „Mautflüchtlinge“ an. Diesen Anzeigen werde nur ungenügend nachgegangen, zudem setze die BH selbst nur wenige Maßnahmen, um Mautflüchtlinge zu ertappen und zu bestrafen, kritisiert Barbara Kern, stellvertretende Obfrau des Vereins Lebensraum Salzkammergut. So sei ein Fahrer, der elf Mal angezeigt worden war, jedes Mal mit 50 Euro bestraft worden. „Die Autobahnmaut beträgt für diese Strecke 60 Euro. Sogar, wenn er erwischt wird, ist es für den Mautflüchtling immer noch billiger“, sieht Silvester Leitner hier einen Fall von Wettbewerbsverzerrung zum Nachteil der ehrlichen Frächter und Fahrer.In anderen Fällen hätten sich Fahrer mit falschen Frachtpapieren und Zeugenaussagen aus der Affaire gezogen, die Folge seien ungerechtfertigte Verfahrenseinstellungen und unrichtige Urteile der BH. Leitner kündigte an, im Lauf dieser Woche bei der Staatsanwaltschaft Strafanzeige gegen die betroffenen Frächter zu erheben, weil diese mit Falschaussagen und falschen Papieren eine Verurteilung der Lenker verhindern würden. Gleichzeitig will man beim Land OÖ als zuständige Oberbehörde ein Ersuchen um Einleitung eines Prüfungsverfahrens betreffend die Bezirkshauptmannschaft einreichen. Damit zeige man der BH die „Rote Karte“, so Silvester Leitner.Bezirkshauptmann Alois Lanz weist die Vorwüfe Leitners scharf zurück. „Wir konnten viele Anzeigen aus rechtlichen Gründen nicht weiterverfolgen, weil sie entweder verjährt waren oder aus anderen Gründen einer Berufung nicht standgehalten hätten“, so der Bezirkshauptmann. Bei den Anzeigen durch den Verein sei - im Gegensatz zu polizeilichen Anzeigen - zum Teil nicht nachweisbar, wie die Geschwindigkeit gemessen worden sei. Seine Behörde habe hier Rechtssicherheit zu wahren.
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