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Neue Gutachten: Fall der toten Tanzschulbesitzerin könnte wieder aufgerollt werden

Daniela Toth, 21.12.2016 16:29

GMUNDEN/WELS Der Fall der brutal zu Tode gekommenen Tanzschulbesitzerin Ingrid Sch. könnte erneut vor Gericht kommen: Der Anwalt des Verurteilten stellte auf Basis neuer Gutachten einen Wiederaufnahmeantrag.

Am Landesgericht Wels wird entschieden, ob das Verfahren wiederholt wird.
Am Landesgericht Wels wird entschieden, ob das Verfahren wiederholt wird.

Der Fall sorgte weit über Gmunden hinaus für Aufsehen: Ingrid Sch. wurde im Juli 2013 im Garten ihres Hauses schwer verletzt und offenbar vergewaltigt aufgefunden. Wenige Tage später erlag sie ihren Verletzungen, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben. Spuren führten zu Helmut S., der zwar einvernehmlichen Sex mit dem späteren Opfer zugab, nicht aber den schweren Angriff, der schließlich zum Tod der Frau führte.

Der Mann wurde vom Landesgericht Wels für schuldig befunden, nach Einsprüchen von Verteidigung und Anklage erfolgte ein weiteres Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof in Wien. Dieser bestätigte das Urteil und erhöhte das Strafmaß wegen der besonderen Schwere der Tat von zunächst 18 auf 20 Jahre.

Pokal als mögliche Tatwaffe

In dem nun vorgelegten Wiederaufnahmeantrag, das ein gerichtsmedizinisches und ein kriminologisches Gutachten enthält, wird eine neue Tatwaffe ins Spiel gebracht: Ein Tennispokal, dessen Struktur mit der Kopfwunde der Toten übereinstimmen soll. Am Pokal seien jedoch keine DNA-Spuren des Verurteilten zu finden. Zudem sei dem Verdacht gegen eine weitere Person nicht nachgegangen und es seien dem Gericht polizeiliche Vernehmungen vorenthalten worden, so der Verteidiger.

Wiederaufnahme möglich

Derartige Wiederaufnahmeanträge seien zwar „nicht alltäglich, vor allem in so schweren Fällen, aber durchaus möglich, wenn es neue Fakten oder Beweise gibt“, so Gerlinde Hellebrand, die Leiterin der Medienstelle des Landesgerichts Wels. Ob dies der Fall ist, soll ein dreiköpfiger Richtersenat in den kommenden Wochen entscheiden. Die Verteidigung hatte gefordert, den Verhandlungsort nach Innsbruck zu verlegen, was der Oberste Gerichtshof bereits abgelehnt hat. Ein mögliches neues Verfahren würde daher in Wels stattfinden.


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