Mord an Tanzlehrerin: Noch keine Entscheidung über neues Verfahren
GMUNDEN/WELS. Noch zu keiner Entscheidung kam der Richtersenat, der am Landesgericht Wels über die Wiederaufnahme des Prozesses im Fall der Gmundner Tanzlehrerin Ingrid S. befinden soll.

Die Anwälte des zu 20 Jahren Haft verurteilten Helmut S. hatten einen entsprechenden Antrag gestellt; ihr Hauptargument sind Gutachten, wonach dem Opfer die tödlichen Verletzungen mit einem Pokal zugefügt wurden. An diesem seien jedoch keine DNA-Spuren des Verurteilten zu finden. Zudem gebe es neue Zeugenaussagen, die ein neues Licht auf den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ des Opfers werfen würden. Die Sache sei „komplex“, so Gerichtssprecherin Gerlinde Hellebrand. Wann die Richter zu einer Entscheidung kommen werden, steht derzeit noch nicht fest.


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