Gmundner Mordfall: Wiederaufnahme-Antrag wurde abgewiesen
GMUNDEN. Der Prozess rund um den tragischen Tod einer Gmundner Tanzschulbesitzerin wird nicht neu aufgerollt: Diese Entscheidung des dreiköpfigen Richtersenats wurde gestern am Landesgericht Wels verkündet. Der Verurteilte bestreitet weiterhin seine Schuld.

Der tragische Tod einer Gmundnerin in der Nacht auf den 7. Juli 2013 erregte großes Aufsehen. Die Frau war nach einer Vereinsfeier in ihrem Garten angegriffen worden, wobei sie ein tödliches Schädel-Hirn-Trauma erlitt. Ein mittlerweile 41-jähriger Bekannter und Vereinskollege der Frau wurde verurteilt. Dessen Anwalt hatte vor einigen Monaten mehrere Anträge eingereicht, um eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu erreichen. Unter anderem argumentierte er mit einer möglichen Tatwaffe, auf der keine DNS-Spuren des Verurteilten zu finden seien, sowie mit fehlenden Polizeiprotokollen und entlastenden Zeugenaussagen.
„Keinen Einfluss auf das Urteil“
Der Drei-Richter-Senat des Landesgerichts Wels wies jedoch alle acht Wiederaufnahmeanträge ab, mit der Begründung, dass die aus Sicht des Anwalts entlastenden Beweise und Zeugenaussagen keinen Einfluss auf das Urteil hätten. In der schriftlichen Begründung heißt es unter anderem, die Zeugenaussagen seien aktenkundig gewesen und auch nicht relevant für das Beurteilung des Tatgeschehens.
Auch der als mögliche Tatwaffe präsentierte Pokal sei bereits in der Hauptverhandlung präsentiert worden. Es gäbe auf ihm eine nicht zuordenbare DNS-Mischspur, woraus nicht abzuleiten sei, ob diese vom Verurteilten oder von jemand anderem stammen. Der Verurteilte könne jedoch aufgrund dieser Spur nicht als Täter ausgeschlossen werden.
Der Verurteilte, der die Tat immer bestritten hat, hat nun die Möglichkeit, binnen zwei Wochen eine Beschwerde beim Oberlandesgericht zu erheben.


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