Waldbrandschutz-Verordnung für den gesamten Bezirk Gmunden
GMUNDEN. Behörde ruft Waldbrandschutz-Verordnung aus. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Seit Wochen hat es nicht mehr ausgiebig geregnet. Aufgrund der aktuellen Hitzewelle verschärft sich nun die Situation für Waldbrände. Die Behörde ruft daher eine Waldbrandschutz-Verordnung aus.
Auf was muss beachtet werden
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Wer übrigens gegen dieses Gesetzt verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.250 Euro und sogar zusätzlich noch vier Wochen Freiheitsstrafe rechnen.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden