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GMUNDEN. Behörde ruft Waldbrandschutz-Verordnung aus. In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Waldbrand-Schutzverordnung für gesamten Bezirk Gmunden ausgerufen. Foto: Hörmandinger
Waldbrand-Schutzverordnung für gesamten Bezirk Gmunden ausgerufen. Foto: Hörmandinger

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.

Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.

Strafen bei Verstößen

Wer übrigens gegen dieses Gesetzt verstößt, muss mit einer Geldstrafe von bis zu 7.250 Euro und sogar zusätzlich noch vier Wochen Freiheitsstrafe rechnen. 

Waldeigentümern dürfen dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich machen.

Verordnung gilt bis Ende November

Diese Verordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft und mit Ablauf des 30. November 2018 außer Kraft.


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