Ermittlungen gegen Ernst August von Hannover ausgeweitet
GRÜNAU. Nach dem Rummel um Ernst August in der vergangenen Woche (die Tips berichtete) soll der in Grünau lebende Deutsche nun zwei Polizistinnen mit einem Baseballschläger bedroht haben. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wurden ausgeweitet. Es gilt die Unschuldsvermutung.

Ernst August von Hannover soll sich am Abend des 20. Juli gegen 21.15 Uhr mit einem Taxi zur Polizeiinspektion Scharnstein bringen haben lassen, um dort Anzeige zu erstatten. Da die Dienststelle zu dieser Zeit nicht besetzt war, fuhr das Taxi mit dem Fahrgast wieder retour. Im Ortschaftsbereich Mühldorf trafen sie auf zwei Polizistinnen, die den Verkehr überwachten. Laut Pressemeldung der Polizei sei das Taxi neben den Polizistinnen stehen geblieben, und der Insasse habe die beiden Polizistinnen aus dem Auto heraus aufs Übelste beschimpft sowie sie mit einem mitgebrachten Baseballschläger bedroht. Das Taxi sei anschließend wieder weiter gefahren.
Zweiter Vorfall innerhalb weniger Tage
Fast genau eine Woche vorher gab es einen ersten Zwischenfall (zum Tips-Bericht): Bei einem Polizeieinsatz auf einem Grundstück des Deutschen in Grünau wurde dieser sowie einer der Polizisten verletzt. Ernst August von Hannover erhob in einem Medieninterview Vorwürfe gegen die beteiligten Beamten. Die Polizei spricht von Beschimpfungen und körperliche Angriffen auf die Einsatzkräfte. Die Staatsanwaltschaft Wels leitete ein Ermittlungsverfahren wegen gefährlicher Drohung, schwerer Körperverletzung und Widerstand gegen die Staatsgewalt ein.
„Neue Fakten werden in das Ermittlungsverfahren mit einbezogen“
Nach dem nunmehrigen zweiten Vorfall, wird auch in dieses Ermittungsverfahren mit einbezogen, wie Christoph Weber, Specher der Staatsanwaltschaft Wels, auf Nachfrage bestätigte. Zeitnah sollen sowohl die Beamtinnen als auch der Beschuldigte, für den die Unschuldsvermutung gilt, einvernommen werden. Das Ermittlungsvefahren wird klären, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird, erklärt Weber. Wie lange die Ermittlungen dauern werden, hänge auch von den erforderlichen Schritten ab.


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