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GMUNDEN. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat am 19. Juni für den Bezirk die Waldbrandschutz-Verordnung erlassen. Das Anzünden von Feuer und das Rauchen ist in den Waldgebieten des Bezirks verboten.

 (Foto: Adobe Stock / tech_studio)
(Foto: Adobe Stock / tech_studio)

Die Verordnung gilt ab sofort bis einschließlich 31. Oktober. Betroffen sind alle Waldgebiete - aber auch alle Bereiche, „an denen die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen“.

Bei Übertretungen der Verordnung drohen Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder eine Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen. Bei besonders erschwerenden Umständen ist es auch möglich, beide Strafen nebeneinander zu verhängen.

Link: Verordnung auf der Homepage der Bezirkshauptmannschaft


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