Mit dem Auto in den Winterurlaub: Ausrüstungspflichten im Ausland
BEZRIK. Im Ausland gelten für das Autofahren im Winter unterschiedliche Regeln. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung und teils hohe Strafen drohen. Hier ein paar wichtige Tipps.
In Österreich gilt seit 1. November (bis 15. April) die situative Winterausrüstungspflicht. „Im benachbarten Ausland gibt es teils andere Bestimmungen bezüglich Winterbereifung – darüber sollte man sich vor einer Fahrt in den Ski- und Winterurlaub unbedingt informieren. Denn: Wer mit falscher Bereifung unterwegs ist, riskiert teils hohe Strafen“, weiß ÖAMTC-Reise-Expertin Yvette Polasek.
In Italien existieren keine landesweit einheitlichen Regelungen – jede italienische Provinz legt die Winterreifenpflicht selbst fest. Die entsprechende Beschilderung gibt darüber Auskunft.
Deutschland
Auf deutschen Straßen gilt eine situative, witterungsabhängige Winterreifenpflicht – sonst drohen Strafen ab 60 Euro. Behindert man infolge falscher Bereifung bei winterlichen Verhältnissen den Verkehr, erhöht sich die Strafe auf 80 Euro.
Tschechien und Ungarn
In Tschechien gilt zwischen 1. November und 31. März eine allgemeine Winterreifenpflicht. Bei Verstoß ist mit Strafen ab 75 Euro zu rechnen. In Ungarn besteht keine generelle Winterreifenpflicht. Die Benutzung von Winterreifen und Schneeketten bei winterlichen Straßenverhältnissen kann aber kurzfristig durch entsprechende Beschilderung vorgeschrieben werden.
Slowakei und Slowenien
In der Slowakei gilt eine situative Winterreifenpflicht. Schneeketten sind erlaubt, wenn die Straßen schnee- und eisbedeckt sind. In Slowenien ist die Nutzung von Winterreifen von 15. November bis 15. März vorgeschrieben – bei winterlichen Straßenbedingungen jedoch auch außerhalb dieses Zeitraumes. Wer dann ohne Winterausrüstung unterwegs ist, muss mit einer Strafe ab 40 Euro rechnen.
Weitere aktuelle Verkehrsbestimmungen unter www.oeamtc.at/laenderinfo
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