GMUNDEN. Bei zunehmender Trockenheit im Wald steigt auch die Waldbrandgefahr. Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden hat mit 7. Mai eine Waldbrandschutzverordnung erlassen. Diese gilt bis 31. Oktober.
Mit der Verordnung ist in den Waldgebieten des Bezirks und in deren Gefährdungsbereichen jedes Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten. Ein Gefährdungsbereich ist laut Verordnung „überall dort gegeben, wo in Anbetracht der Größe des Feuers, der Beschaffenheit der Bodendecke, der Topografie und der meteorologischen Verhältnisse (Niederschlag, Windstärke, Windrichtung) das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug auf den benachbarten Wald nicht ausgeschlossen werden kann“.
Übertretungen können laut Forstgesetz mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft werden. Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden