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Tempolimit 30 in Teilbereichen der Kreuterer- und Hahnlfeldstraße in Ischl ab 1. Juli

Lisa-Maria Laserer, 16.06.2025 17:47

BAD ISCHL. Ab Dienstag, 1. Juli, tritt in definierten Abschnitten der Kreutererstraße und Hahnlfeldstraße eine neue Geschwindigkeitsbeschränkung in Kraft. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird dort künftig auf 30 Kilometer pro Stunde reduziert.

Bürgermeisterin Ines Schiller und Klaus Bankhammer (Leitung des Städtischen Wirtschaftshofes) machen auf die neue Temporegelung aufmerksam, die ab 1. Juli gilt. (Foto: Stadtgemeinde Bad Ischl)

Die Regelung betrifft den Abschnitt der Kreutererstraße zwischen Hausnummer 18 und dem Probelokal der Musikkapelle Jainzen sowie die Hahnlfeldstraße bis zum Haus mit der Nummer 3. Die Stadtgemeinde Bad Ischl folgt damit einem langjährigen Wunsch zahlreicher Anrainer.

Mehr Sicherheit in engen Straßenbereichen

Laut Bürgermeisterin und Verkehrsreferentin Ines Schiller sind die betroffenen Straßenabschnitte durch enge Fahrbahnen und eingeschränkte Sichtverhältnisse gekennzeichnet. „Zudem sind gerade hier viele Kinder unterwegs – wir wollen sicherstellen, dass sie sich gefahrlos im Straßenraum bewegen können“, so Schiller. Die Maßnahme dient in erster Linie der Erhöhung der Verkehrssicherheit.

Ortsgebiet Kreutern-Trenklbach als rechtliche Grundlage

Um die rechtlichen Voraussetzungen für das neue Tempolimit zu schaffen, wurde im betreffenden Bereich ein eigenes Ortsgebiet definiert. Dieses trägt den Namen „Kreutern-Trenklbach“. Die neue Temporegelung gilt ab dem genannten Datum verbindlich für alle Verkehrsteilnehmer in den betroffenen Zonen.

 


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