Grünes Licht für Pfandzählstelle in Vorchdorf: Genehmigung jetzt rechtskräftig
VORCHDORF. Die geplante Pfandzähl- und Sortieranlage in Vorchdorf darf errichtet und betrieben werden. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat die Genehmigung nun offiziell bestätigt.
Im Rahmen eines vereinfachten Genehmigungsverfahrens nach dem Abfallwirtschaftsgesetz (AWG) hatte der Landeshauptmann von Oberösterreich, Thomas Stelzer, einer Betriebsgesellschaft die Bewilligung für die Anlage in der Marktgemeinde Vorchdorf erteilt. Gegen diesen Bescheid legten mehrere Anrainer Beschwerde ein – unter anderem mit der Begründung, die tatsächliche Kapazität der Anlage sei höher als angegeben, was zu unzumutbaren Belastungen durch Lärm, Verkehr und Geruch führen könnte.
Das Landesverwaltungsgericht stellte jedoch klar: Maßgeblich für die rechtliche Beurteilung ist ausschließlich das eingereichte Projekt, nicht dessen theoretisch mögliche Maximalleistung. Laut Unterlagen liegt die geplante Jahreskapazität bei 1.500 Tonnen – weit unter dem gesetzlichen Schwellenwert von 10.000 Tonnen für nicht gefährliche Abfälle. Auch wenn die Anlage technisch mehr leisten könnte, ist das laut Gericht irrelevant.
Weiters wies das Gericht darauf hin, dass Nachbarn in solchen vereinfachten Verfahren nur eingeschränkt Parteistellung haben. Sie dürfen lediglich zur Anwendbarkeit des vereinfachten Verfahrens Stellung nehmen – Argumente wie Lärm oder Grundwasserbeeinträchtigung sind in diesem Verfahrensrahmen nicht entscheidend.
Die Zählstelle in Vorchdorf erfüllt damit alle rechtlichen Voraussetzungen und darf wie geplant umgesetzt werden.