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GMUNDEN. Fragen zu sozialrechtlichen Themen wie Pflegegeld und Invalidtätspensionen nehmen bei den Beratungen und Rechtsvertretungen der AK Gmunden einen stetig steigenden Anteil ein. Im ersten Halbjahr 2016 erstritt die Arbeitnehmervertretung des Bezirks in entsprechenden Verfahren 2,5 Millionen Euro für ihre Mitglieder.

AK Gmunden-Leiter Martin Kamrat und sein Team müssen sich zunehmend mit sozialrechtlichen Anfragen auseinandersetzen.

„Für die Betroffenen steht dabei oft die Existenz auf dem Spiel. Denn es geht fast nie um Einmalzahlungen, sondern fast immer um kontinuierliche Leistungen wie Pflegegeld, Invaliditäts- oder Berufsunfähigkeitspensionen über einen längeren Zeitraum, nicht selten bis zum Lebensende“, sagt Martin Kamrat, Leiter der AK-Bezirksstelle Gmunden.

Vier Jahre Kampf um Invaliditätspension

Dass bei derartigen gerichtlichen Auseinandersetzungen die klagenden Arbeitnehmer und ihren juristischen Vertreter oft über einen langen Atem verfügen müssen, zeigt ein konkretes Beispiel eines Karosseurs aus dem Bezirk. Dieser hatte im Sommer 2012 zunächst erfolglos um Invaliditätspension angesucht, obwohl er an starke Lungenschäden und einem Schalltrauma (Hyperakusis) litt.

Im einem ersten Urteil im Mai 2014 wurde die Position der der Pensionsversicherungsanstalt zunächst für zulässig erklärt. Der Gesundheitszustand des Mannes verschlechterte sich jedoch, sodass in einem neuen Verfahren dem Antrag auf andere Gerichtsgutachter stattgegeben wurde. „Nahezu entnervt durch die die lange Verfahrensdauer und ständig neuen Ergänzungen stand unser Mandant kurz vor der Aufgabe, doch wir baten ihn durchzuhalten“, sagt AK-Jurist Martin Gamsjäger. Schlussendlich wurde ihm im März 2016 die Pension zuerkannt, die sich auf ein Jahr hochgerechnet auf über 21.000 Euro summiert. „Ohne den Erfolg vor Gericht wäre der Mann vor dem Nichts gestanden“, sagt Kamrat.

AK Gmunden erkämpft höhere Pflegestufe

Neben Pensionsfragen steht die Pflegegeld-Frage oftmals im Zentrum rechtlicher Auseinandersetzungen. Bei der ärztlichen Untersuchung zum Feststellen der jeweiligen Pflegestufe komme es immer wieder vor, dass der im Alltag notwendige Pflegebedarf unterschätzt werde und der Bescheid nicht der Realität entspreche, so die AK-Juristen. So setzte die AK Gmunden auf Gerichtsweg für einen schwerkranken Gmundner die Finanzierung einer angemessenen Pflege durch. Wegen fortschreitender Demenz war der Mann, der bereits Pflegegeld der Stufe 2 bezog, nicht mehr in der Lage, sich selbst zu versorgen, so dass es nötig schien, ihn in einem Pflegeheim zu betreuen – was die Pflegestufe 3 voraussetzt.

Der Antrag auf Erhöhung des Pflegegeldes wurde zunächst abgewiesen. Die AK Gmunden hielt dies für eine Fehlentscheidung und vertrat den Mann kostenlos vor Gericht. Ein ärztliches Gutachten bestätigte schlussendlich die AK-Position. In einem gerichtlichen Vergleich erhielt der Mann ein Pflegegeld der Stufe 3 zugesprochen und konnte daraufhin in einem Pflegeheim aufgenommen werden. In Summe brachte der Rechtserfolg dem Mann im Jahr rund 2.000 Euro zusätzlich für seine Pflege.


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