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Landesverwaltungsgericht bestätigt straßenrechtliche Baubewilligung für Traunbrückenbau

Hans Promberger, 24.08.2016 16:01

GMUNDEN. Der Traunbrückenneubau ist nun vorerst rechtlich abgesichert. Das Landesverwaltungsgericht hat die Beschwerde einer Anrainerin gegen die straßenrechtliche Baubewilligung abgelehnt.

Das Landesverwaltungsgericht hat die straßenrechtliche Bewillung für den Traunbrückenbau bestätigt. Am Montag starten die Arbeiten für die nächste Etappe zur Durchbindung der Straßenbahn.

Die bestehende Traunbrücke in Gmunden soll bekannterweise komplett abgetragen und im Anschluss neu errichtet werden, weil künftig die StadtRegioTram das Bauwerk benützen soll, die bestehende Brücke für den Einbau der Schienen jedoch nicht geeignet ist. Im Oktober sollen die entsprechenden Arbeiten starten (Tips berichtete).

Die Beschwerdeführerin hatte die Aufhebung des straßenbaurechtlichen Bescheides mit Verweis auf Lärm-, Erschütterungs- und Schadstoffbelastungen beansprucht. Auf Basis des vorgelegten Verwaltungsaktes, der eingeholten sachverständigen Expertisen (Straßenbautechnik, Schallschutz- sowie Erschütterungs- und Luftreinhaltetechnik) kam das Landesverwaltungsgericht jedoch zum Ergebnis, dass die Beschwerde als unbegründet abzuweisen und somit die straßenrechtliche Baubewilligung zu bestätigen sei. Es bestehe keinerlei Zweifel an der Richtigkeit und Schlüssigkeit der eingeholten gutachterlichen Expertisen aus den verschiedenen Technikbereichen, so die Richterin. Es sei jedenfalls keine Verschlechterung des Verkehrsaufkommens zur bestehenden Straßensituation zu erwarten. Das Projekt bewirke somit keine zusätzlichen Beeinträchtigungen der Beschwerdeführerin. Darüber hinaus werde dem geforderten Berücksichtigungsgebot durch die bereits verfügten Auflagen ausreichend Rechnung getragen.

Gegen dieses Urteil kann die Beschwerdeführerin innerhalb von sechs Wochen eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof und/oder eine außerordentlichen Revision beim Verwaltungsgerichtshof erheben.


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