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GMUNDEN. Einkaufszentren wie der Salzkammergut Einkaufspark SEP sind von der schrittweisen Öffnung vorerst ausgenommen.

"Auch kleine, lokale Geschäftsinhaber bei uns im Haus können derzeit nicht öffnen – jene außerhalb aber schon", kritisiert SEP-Centermanager Franz Moser. Foto: SEP

Da die einzelnen Geschäfte in einem Einkaufszentrum „baulich verbunden“ sind, ist laut einer erläuternden Verordnung des Gesundheitsministeriums „der Kundenbereich der Betriebsstätten zusammenzuzählen“. Weil durch diese Berechnungsmethode die Grenze von 400 Quadratmetern überschritten wird, müssen die dort befindlichen Geschäfte noch bis 2. Mai geschlossen bleiben.

Bisherige Ausnahmen bleiben

Dies gelte selbstverständlich nicht für Geschäfte, die schon bisher offen halten durften – etwa Lebensmittelhandel, Apotheken oder Handyshops – betont SEP-Centermanager Franz Moser. Er kritisiert, dass Geschäfte in den Einkaufszentren durch die aktuelle Verordnung benachteiligt seien: „Das bedeutet, dass kleine, lokale Geschäftsinhaber bei uns im Haus nicht öffnen können – jene außerhalb hingegen schon. Ich empfinde diese Entscheidung als Fehler, aber in der derzeitigen Situation Entscheidungen zu treffen, ist sicher für die Verantwortungsträger nicht leicht.“


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