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OBERTRAUN/LINZ. Landesverwaltungsgericht Oberösterreich versagt naturschutzrechtliche Bewilligung.

Gjaidalm (Foto: Hörmandinger)
Gjaidalm (Foto: Hörmandinger)

Die Bezirkshauptmannschaft Gmunden erteilte die naturschutzrechtliche Bewilligung für die von einer Liftbetriebsgesellschaft beantragte Errichtung einer Schleppliftanlage samt Pisten- und Skiwegadaptierungen auf der Gjaidalm unter Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen. Nach Ansicht der Behörde habe der Amtssachverständige für Natur- und Landschaftsschutz das Vorhaben zwar negativ beurteilt, es würden jedoch die im Rahmen der durchzuführenden Interessenabwägung vorgebrachten privaten und öffentlichen Interessen an der Realisierung überwiegen.

Gegen diesen Bescheid erhob unter anderem die Oö. Umweltanwaltschaft Beschwerde und brachte in der Hauptsache vor, dass die von der Behörde durchgeführte Interessenabwägung nicht entsprechend erfolgt sei. Das Landesverwaltungsgericht kam auf Basis der Verfahrensunterlagen und nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung zum Ergebnis, dass der Beschwerde Folge zu geben und der Antrag auf Erteilung der naturschutzrechtlichen Bewilligung abzuweisen war.

Mit der Realisierung des beantragten Vorhabens wird in das Landschaftsbild irreversibel eingegriffen und der Erholungswert der Landschaft erheblich beeinträchtigt. Durch die Vorschreibung von Auflagen und Bedingungen kann die Intensität des Eingriffs nicht in ausschlaggebendem Ausmaß verringert werden.

Die durchzuführende Interessensabwägung hinsichtlich des öffentlichen Interesses am Natur- und Landschaftsschutz und den öffentlichen und privaten Interessen am Vorhaben ergibt im Ergebnis ein Überwiegen des öffentlichen Interesses am Natur- und Landschaftsschutz. Aus den von der Liftbetriebsgesellschaft vorgebrachten Interessen, wie zeitgemäße Tourismuswirtschaft, Attraktivität der möglichen Angebote und Aufrechterhaltung des Winterbetriebes auf der Gjaidalm, konnte mangels substantiierter Angaben im Sinne der diesbezüglichen Leitlinien der höchstgerichtlichen Rechtsprechung ein Überwiegen dieser Interessen nicht abgeleitet werden.

Für die Grünen liegen Zukunft und Chance im sanften, naturverträglichen Tourismus

„Der Schutz unserer Natur hat sich durchgesetzt. Das ist gut und richtig. Das Verwaltungsgericht hat ganz klar erkannt, dass durch diesen Skilift die Natur irrreversibel geschädigt wird und dies in keiner Relation zu den wirtschaftlichen Interessen steht. In diesem Sinne ist dieses Urteil für uns Grüne auch wegweisend für andere Projekte. Tourismus-Projekte, die ebenfalls schwerste Eingriffe in Natur und Umwelt bedeuten. Davon muss Oberösterreich abgehen und auf sanften Tourismus einschwenken“, kommentiert die Grüne Tourismussprecherin LAbg. Ulrike Schwarz das Urteil des Verwaltungsgerichts Oberösterreich zur Errichtung einer Schleppliftanlage auf der Gjaidalm.

Das wohl prominenteste und zugleich umstrittenste Projekt ist wohl die geplante Skiverbindung im Stodertal. Die geplante Skischaukel würde rund 40 Hektar Wald vernichten und Naturraum zerschneiden. Ein Skigebiet auf dieser Höhe auszubauen, entbehrt zudem jeder Logik, da der Naturschnee durch die Klimaerwärmung immer weniger wird.

„Dies wird die nächste Nagelprobe für den heimischen Tourismus. Wir haben eine derartige großartige Natur, wahre Perlen. Wir müssen sie nutzen, ohne sie zu beeinträchtigen oder gar zu zerstören. Das gelingt nur durch sanften, naturnahen und nachhaltigen Tourismus“, betont Schwarz.


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