Herkunftskennzeichnung für Großküchen nun endlich fix
OBERÖSTERREICH. Die langjährige Forderung der Landwirtschaftskammer Oberösterreich zur verpflichtenden Herkunftskennzeichnung für Fleisch, Milch und Eier in der Gemeinschaftsverpflegung wurde umgesetzt und tritt mit 1. September in Kraft.
Diese Verordnung, die von Landwirtschafts- und Gesundheitsministerium auf den Weg gebracht wurde, wird für mehr Transparenz in der Lebensmittelkette sorgen. „Mit der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung, wo täglich zwei Komma zwei Millionen Mahlzeiten ausgegeben werden, wird ein erster Schritt gesetzt, der die Marktposition der heimischen Bauern wesentlich stärken wird. Ziel der Verordnung ist es nicht, den Einkauf österreichischer Lebensmittel vorzuschreiben, sondern den Konsumenten eine bewusste Auswahl zu ermöglichen“, betont Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Waldenberger.
„Durch die Corona-Pandemie und den Krieg in der Ukraine wurden wir verstärkt für die Anfälligkeit von Wertschöpfungsketten sensibilisiert. Alle Maßnahmen, die dazu beitragen, die Lebensmittelversorgung im Inland zu stärken, werden daher von der Landwirtschaftskammer Oberösterreich mit Nachdruck unterstützt, und zwar nicht nur im Sinne der Bauern, sondern auch der Konsumenten“, so Waldenberger weiter.
Auch alle weiteren Gastronomiebetriebe, die künftig auf freiwilliger Basis eine Herkunftskennzeichnung durchführen, unterliegen nunmehr den verpflichtenden Regelungen dieser Verordnung und damit auch einer Überprüfung durch die Lebensmittelkontrollorgane. „So kann jede und jeder sicher sein, dass Österreich drin ist, wo Österreich drauf steht“, betont Waldenberger.
Weitere Schritte müssen folgen
„Mit der Umsetzung der Herkunftskennzeichnung in der Gemeinschaftsverpflegung wird ein erster Schritt gesetzt, dem in der Folge auch rasch eine Herkunftskennzeichnung für verarbeitete Produkte folgen muss. Dazu laufen derzeit Vorbereitungen und Verhandlungen auf EU-Ebene. Auch wenn derzeit bereits viele Gastronomiebetriebe freiwillig auf eine Herkunftskennzeichnung setzen, muss auch für diese die verpflichtende Herkunftskennzeichnung umgesetzt werden. Die Vollversammlung der Landwirtschaftskammer hat diese zentralen und unverzichtbaren Forderungen zuletzt mit einer einstimmig beschlossenen Resolution nochmals nachdrücklich bekräftigt“, so Waldenberger zum Abschluss.
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