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SALZKAMMERGUT. Weil ein in einem Gastronomiebetrieb im Inneren Salzkammergut arbeitender Mann fristwidrig im Krankenstand gekündigt wurde, schaltete sich die Arbeiterkammer ein. Aber nicht nur das: Bei der Endabrechnung des Mannes fehlte auch das Geld für die offenen Urlaubstage.

Arbeiterkammerpräsident Andreas Stangl kämpft für Arbeitnehmer. (Foto: AKOÖ/Florian Stöllinger)
Arbeiterkammerpräsident Andreas Stangl kämpft für Arbeitnehmer. (Foto: AKOÖ/Florian Stöllinger)

Als Schankhilfe arbeitete Herr G. (Name geändert) in einem Gastronomiebetrieb im Inneren Salzkammergut fast drei Jahre lang. Als er schwer erkrankte, meldete er sich sofort bei seinem Arbeitgeber krank. Obwohl es gesetzeswidrig ist, kündigte die Firma den Mann noch im Krankenstand. Dieser wandte sich anschließend mit der Endabrechnung an die Arbeiterkammer (AK), um sie zu überprüfen.

Glücklicherweise vollständige Arbeitszeitaufzeichnungen

Sein Glück dabei: Er besaß vollständige Arbeitszeit- und Urlaubszeitaufzeichnungen. Dennoch wollte der Betrieb seinem ehemaligen Mtarbeiter die offenen Urlaubstage nicht ausbezahlen, da er ihrer Meinung nach zu wenige Stunden geleistet habe. Die dadurch entstandenen Minusstunden habe man vom Urlaub abgezogen und nur den verblieben Resturlaub bezahlt. Zudem akzeptierte er die gesetzliche Kündigungsfrist nicht.

AK erkämpfte zustehendes Gehalt

Daraufhin ging die Arbeiterkammer für den Arbeitnehmer vor Gericht. Im Zuge des gerichtlichen Vergleiches musste der Betrieb dem Mann insgesamt 5.717,50 Euro ausbezahlen. „Wieder einmal sieht man, wie wichtig eigenhändige Arbeitszeitaufzeichnungen sind. Notieren Sie sich daher Ihre tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten und kontrollieren Sie Ihre Abrechnungen. Sollten diese nicht korrekt sein oder Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die AK. Eine rechtzeitige Geltendmachung verhindert den Verfall von Ansprüchen und ist daher im Interesse der Beschäftigten“, so AK-Präsident Andreas Stangl.


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