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EBENSEE. Es ist genau acht Monate her, als Tips das letzte Mal über die Schwemmholzthematik am Traunsee berichtete – passiert ist seither nichts. Aufgrund der Regenfälle der vergangenen Wochen steht Ebensee nun wieder vor dem Problem - und den damit anfallenden Kosten.

Der Wind treibt das Schwemmholz in die Buchten am Traunsee. (Foto: Hörmandinger)
Der Wind treibt das Schwemmholz in die Buchten am Traunsee. (Foto: Hörmandinger)

Durch die Regenfälle in den vergangenen Wochen waren einige Gebiete in Österreich und etwa in Slowenien von Hochwasser und Murenabgängen betroffen. Oberösterreich blieb zwar vergleichsweise verschont, der Traunsee ist aber dennoch immer wieder von Schwemm- und Treibholzteppichen im See betroffen. Vor allem die Gemeinde Ebensee kämpft mit den starken Verunreinigungen und muss für die Beseitigung aufkommen. Die Ebenseer Bürgermeisterin Sabine Promberger (SP) meint, dass „in Wirklichkeit das Problem ist, dass es gesetzlich nicht geregelt ist, wer für die Schwemmholzthematik zuständig ist“, vor allem in finanzieller Hinsicht. „Es kann nicht sein, dass die Gemeinde immer auf den Kosten sitzenbleibt“.

Keine Lösung trotz Resolution

Wie die Tips bereits im letzten Jahr berichtete, gab es eine Resolution im oö. Landtag und positive Stimmen von mehreren Zuständigen. Dennoch wurde das Thema von den Regierungsparteien im Umweltausschuss vertagt und schaffte es seither nicht mehr auf die Tagesordnung. Bettina Zopf, VP-Nationalratsabgeordnete und Partei-Gemeindeobfrau der VP Altmünster, sagte dazu, dass Vorarbeiten fehlen würden und „eine Vertagung keine Ablehnung“ sei. Zudem meinte Zopf damals, dass bei der Thematik die Grundursache angeschaut werden müsse. „Das Holz fällt ja nicht vom Ufer in den See“. Zopf war für eine erneute Stellungnahme nicht zu erreichen.

Bundesforste sehen sich nicht zuständig

Der Seegrund am Traunsee gehört den Bundesforsten (ÖBf), das Wasser selbst ist öffentliches Gut. „Damit ist alles, was am und im See schwimmt Sache der öffentlichen Verwaltung“, lässt die Bundesforste auf Nachfrage wissen. „Das Holz kommt übrigens unseres Wissens nur zum Teil aus ÖBf-Wald. Vieles stammt auch vom uferbegleitenden Bewuchs – und der ist überwiegend auf Grundflächen des Öffentlichen Wassergutes“. Weiters heißt es, dass es für die Entfernung von Schwemmholz und sonstigen Ablagerungen eine gesetzliche Regelung gebe, die vorsieht, dass die jeweilige Gemeinde diese Aufgabe übernimmt. Rechtliche Grundlagen dazu bilden laut ÖBf das Abfallwirtschaftsgesetz, das Wasserrechtsgesetz und das Forstgesetz.

Letztlich wünscht sich Promberger „endlich eine Regelung und Finanzierung“ für das Schwemmholzproblem. Diese müsse vom Bund entschieden werden.


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