Vier Parteien kämpfen um ein Vorbehaltsgebiet in Gmunden
GMUNDEN. 25 Gemeinden in Oberösterreich wurden bislang – auf eigenen Antrag – zum Vorbehaltsgebiet erklärt. Das Ziel: Weniger Zweitwohnsitze und dadurch günstigere Wohnmöglichkeiten für Einheimische. In Gmunden wartet man derzeit auf die Entscheidung des Landes. Grüne, SPÖ, FPÖ und Neos luden nun zu einer gemeinsamen Pressekonferenz, um nochmals auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen. Die ÖVP bleibt weiterhin dagegen, Gmunden zum Vorbehaltsgebiet zu machen.
In einer Vorbehaltsgemeinde können laut Grundverkehrsrecht Immobilien nur verkauft, verschenkt oder vermietet werden, wenn dort ein Hauptwohnsitz gegründet wird. Freizeitwohnsitze sind nur noch möglich, wenn das Grundstück als Zweitwohnungsgebiet gewidmet ist, die Immobilie in den letzten fünf Jahren als Freizeitwohnsitz gedient hat oder es im Verträge mit nahen Angehörigen geht.
Im Gmundner Gemeinderat gab es in den vergangenen Jahren zahlreiche entsprechende Anträge verschiedener Parteien, die jedoch in Zeiten der absoluten ÖVP-Mehrheit nicht verabschiedet wurden. Im März des Vorjahres wurde ein Antrag der SPÖ mit den Stimmen von Grünen, FPÖ und Neos beschlossen.
Warten auf Entscheidung des Landes
Vertreter aller vier Parteien luden nun zu einer gemeinsamen Pressekonferenz, um noch einmal auf ihr Anliegen aufmerksam zu machen: Denn in Gmunden findet – anders als in den anderen Gemeinden – eine Prüfung des Antrags durch das Land statt. Der Grund: Erstmals hat eine Bezirkshauptstadt um diesen Status ersucht.
Zudem wurde nicht wie sonst üblich der Gemeinderat um eine Stellungnahme zum vor kurzen fertiggestellten Landes-Gutachten gebeten, sondern die einzelnen Fraktionen. Wie die anderen Fraktionen vermuten, auf Wunsch der ÖVP, die ihre Kritik am Vorbehaltsgebiet eigens deponieren möchte. Grüne, SPÖ, FPÖ und Neos haben sich zu einer gemeinsamen Stellungnahme entschlossen, in der sie noch einmal für ein Vorbehaltsgebiet argumentieren.
Kritik an Vertraulichkeitserklärung
Mitte Dezember sei Vertretern der Parteien und der Gemeinde ein Gutachten präsentiert worden, das sich auf die Preisentwicklung bezieht. Aus diesem dürfe jedoch nicht zitiert werden, da eine strenge Vertraulichkeitserklärung eingefordert worden sei, kritisiert FPÖ-Fraktionsobfrau Dina Fritz. Immerhin handle es sich um „ein so wichtiges Thema, dass hier größtmögliche Transparenz wichtig wäre.“
„Voraussetzungen für Vorbehaltsgebiet sind alle gegeben“
Bei der Pressekonferenz betonte sie jedenfalls: „Die Voraussetzungen für ein Vorbehaltsgebiet wären aus unserer Sicht alle zumindest teilweise erfüllt - und laut Gesetz reicht auch eine einzige“, so Fritz. So seien die Grundstückspreise im Vergleichszeitraum in absoluten Zahlen um 140 Euro pro Quadratmeter gestiegen – im OÖ-Schnitt um 50 Euro. Im Gutachten habe man aber statt absoluter Zahlen die relative Erhöhung verwendet: Bei Grundstückspreisen, die in Gmunden ohnedies mehr als ein Vierfaches des Landesschnitts ausmachen, wirke der Anstieg dadurch geringer.
Neben überdurchschnittlich gestiegenen Grundstückspreisen werden im Gesetz auch eine überdurchschnittlich hohe Anzahl an Ferienwohnsitzen sowie negative Auswirkungen auf die Ortsentwicklung durch die Freizeitwohnsitze als Voraussetzungen genannt. Als Beispiel für die negativen Auswirkungen nennt Neos-Stadtrat Philipp Wiatschka einen Mangel an neuen Mitgliedern bei den Einsatzorganisationen und Vereinen. Zudem würden der Gemeinde auch zunehmend Ertragsanteile des Bundes entgehen, die nur für Hauptwohnsitze vergeben werden. „Dieses Geld ist aber wichtig für die Infrastruktur“, so Wiatschka.
Und auch die überdurchschnittlich hohe Zahl an Zweitwohnsitzen sei gegeben, argumentieren die Parteien: So gebe es in Gmunden 19,52 Prozent an Nebenwohnsitzen, in Ohlsdorf etwa 10,93 und in Pinsdorf 9,85 Prozent. Das Gutachten gehe hingegen von Haushalten und nicht von Einzelpersonen aus - und komme so auf wesentlich niedrigere Zahlen.
Vorbehaltsgebiet wäre „wichtiges Instrument für die Gemeinde“
Das Vorbehaltsgebiet sei „sicher nicht ideal, aber eine Möglichkeit, die wir haben“, betont Grünen-Stadtrat Michael Mugrauer. Denn grundsätzlich biete das Raumordnungsgesetzt zwar auch das Instrument der Baulandsicherungsverträge. „Das geht aber nur bei Umwidmungen, und bei uns passiert 99 Prozent der Bautätigkeit auf bereits gewidmeten Flächen“, erinnert Mugrauer. Umso wichtiger sei eine positive Entscheidung des Landes - umso mehr, als gegen diese Entscheidung keine Berufung oder Ähnliches möglich sei.
„Wollen auch die andere Seite vertreten“
In einer Reaktion auf die Pressekonferenz betonte Bürgermeister Stefan Krapf (ÖVP) erneut, dass es durch ein Vorbehaltsgebiet zu einer „massiven Entwertung“ bestehender Immobilien in Gmunden kommen werde - und zwar von jenen, die derzeit als Hauptwohnsitz genutzt werden und damit künftig nicht mehr an Freizeitnutzer verkauft werden dürften, im Gegensatz zu bereits bestehenden Freizeitwohnsitzen. „Wenn ein Nachbar einen Hauptwohnsitz hat, und das Haus daneben als Nebenwohnsitz genutzt wird, dann kann das zu großen Unterschieden führen - und das finde ich nicht fair“, so Krapf.
Zur Kritik der anderem Parteien am Gutachten betont er, dass seiner Meinung nach Haushalte viel aussagekräftiger seien als die reinen Bevölkerungszahlen, die auch unter anderem die Berufsschüler beinhalten würden. Und gerade die Zahl der Haushalte mit Nebenwohnsitz sei in den letzten 20 Jahren nur minimal von 8,9 auf 9,1 Prozent gestiegen. Dass bei der Preissteigerung nicht absolute Zahlen sondern Prozente angegeben wurden, finde er nachvollziehbar und richtig. Insgesamt sehe er „keine Veranlassung“ für ein Vorbehaltsgebiet in Gmunden. Die ÖVP habe dies auch in ihrer Stellungnahme zum Gutachten zum Ausdruck gebracht.
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