ALTMÜNSTER. Die Sitzung des Gemeinderats der Marktgemeinde Altmünster ergab weitreichende Beschlüsse betreffend des Betriebs des Altenwohnheims, der Fortsetzung der Tätigkeit des Eltern-Kind-Zentrums und der Reduktion der Ausschüsse.
Das Altenwohnheim Altmünster ist Eigentum der Gemeinde und umfasst 92 Pflegeplätze. Wegen Personalmangels sind nur 63 der 92 Betten belegt. Die Kosten der heurigen Fassadensanierung, künftig vermehrt auftretende Mängel und Abgänge in Höhe von knapp einer Million Euro bringen die Versorgungssicherheit in Gefahr. Eine Gebarungsprüfung durch die Bezirkshauptmannschaft empfahl, das Altenwohnheim dem Sozialhilfeverband zu übertragen. Nach Gesprächen mit dem Bezirkshauptmann kam die Gemeinde zum Entschluss, einen Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zu fordern, um das Altenwohnheim in den Sozialhilfeverband Gmunden zu überführen. Dies betrifft nur den Betrieb. Das Grundstück soll nicht abgegeben werden. Dieser Grundsatzbeschluss wurde nun gefasst.
Eltern-Kind-Zentrum
Dem Eltern-Kind-Zentrum Traunsee wird nach der Kündigung durch den Vereinsvorstand ein kostenloser Bittleihvertrag bis Ende 2025 angeboten.
Ausschüsse
Um die Gemeindefinanzen ein Stück weit zu entlasten, wurde die Anzahl von derzeit zehn auf sieben Ausschüsse reduziert. Die Kompetenzen und Themenbereiche der Ausschüsse werden jedoch nicht aufgegeben, sondern lediglich neu strukturiert und auf andere Ausschüsse aufgeteilt. Die neue Regelung tritt am 1. Jänner 2025 in Kraft.
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