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GRIESKIRCHEN/ EFERDING. Der Zugang zu Bezirksalten- und -pflegeheimen ist derzeit nur nach doppelter Impfung und mit einem PCR-Test möglich. Das stellt vor allem ältere Menschen, die Angehörige über die Feiertage besuchen wollen, vor eine Herausforderung. Tips hat nachgefragt. 

Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer appelliert an die Bevölkerung, sich gegenseitig bei PCR-Tests zu unterstüzten. (Foto: Land OÖ/ Harald Dostal)

Nicht jeder hat Enkelkinder oder Kinder, die eine Online-Registrierung für sie vornehmen können, klagt eine Tips-Leserin. Es ist zwar möglich, einen PCR-Test in einer Apotheke durchzuführen, das Ergebnis kann aber danach nicht zugestellt werden. Bei den Tests aus dem Supermarkt scheitern Menschen, die kein Smartphone besitzen, bereits an der Registrierung vor dem Kauf. Vor allem ältere Menschen könnten damit ihre Angehörigen nicht in den Bezirksalten- und -pflegeheimen besuchen. Die Forderungen nach besserer Kommunikation und Vorteilen für Geimpfte werden immer wieder laut. Man wolle Besuche unbedingt möglich machen, heißt es aus dem Büro von Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer. Aus dem ersten Pandemiejahr 2020 habe man gelernt, dass man den Bewohnern der Alten- und Pflegeheime unbedingt Besuche ermöglichen sollte, man muss dabei aber besonders streng sein. In diesem Fall plädiere man an Nachbarn, Verwandte und Freunde, sich gegenseitig bei der PCR-Testung zu helfen, so der Pressesprecher.

Schutz vor Einsamkeit

Die Regelung sei österreichweit gleich. „Die neue Regelung verfolgt zwei Ziele: den Schutz der Bewohner vor einer Infektion, aber auch den Schutz vor Einsamkeit. Die Einsamkeitsfalle darf nicht wieder zuschlagen. Aus diesem Grund sind Besuche im Unterschied zu den vorhergehenden Lockdowns möglich“, so Sozial-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer zur aktuellen Regelung.

Ausnahme möglich

Eine Ausnahme findet sich in dem Verordnungstext. Sollte ein PCR-Test aufgrund mangelnder Verfügbarkeit nicht möglich sein, ist auch der Einlass in Alten- und Pflegeheime mit Impfung oder nach einer Genesung und mit einem Antigentest möglich. Ob dies auch für eine Nicht-Verfügbarkeit von technischen Geräten gilt, kann das Büro von Hattmannsdorfer nicht bestätigen.

2G-Regelung

Pro Tag sind in den oberösterreichischen Bezirksalten- und -pflegeheimen zwei Besuchspersonen pro Bewohner erlaubt. Sie müssen doppelt geimpft oder genesen sein sowie ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests mitführen. Die Verordnung sieht eine Ausnahmebestimmung vor, dass Personen, die regelmäßige Unterstützungs- und Betreuungsaufgaben leisten, einen PCR-Test nur vorzuweisen haben, sofern sie nicht über einen 2G-Nachweis verfügen. „In den meisten Fällen handelt es sich bei älteren Menschen um Besucher, die das erfüllen und somit mit 2G keinen zusätzlichen PCR-Test vorweisen müssen“, heißt es aus dem Büro von Hattmannsdorfer. Als Betreuungsaufgaben gelten auch regelmäßige Besuche mit Spielen oder Spaziergängen, um das Pflegepersonal zu entlasten.


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