Suche


Weitere Angebote

Sociale Medien

Kontakt

WEIBERN/AISTERSHEIM. Die Swietelsky AG hat bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf Feststellung der UVP-Pflicht für die geplante Baurestmassendeponie „Lasslau“ in der Gemeinde Weibern eingebracht. Im laufenden Verfahren wird geprüft, ob für das Vorhaben eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich ist. Die eingereichten Unterlagen werden derzeit von der UVP-Behörde geprüft.

Landesrat Stefan Kaineder (2. v. r.) mit Aistersheims Bürgermeister Johann Stockinger (3. v. r.) bei einem Lokalaugenschein (Foto: Land OÖ/Werner Dedl)

Geplant ist die Errichtung und der Betrieb einer Baurestmassendeponie mit einem Gesamtvolumen von 594.000 Kubikmetern auf Teilflächen der Katastralgemeinde Dirisam. Das Projekt umfasst neben dem Deponiekörper einen Sickerwasserspeicher mit Verdunstungsanlage sowie einen Annahme- und Zwischenlagerplatz. Im Regelbetrieb soll die Anlage rund 7,3 Hektar umfassen, für die Errichtung werden etwa 8,25 Hektar benötigt. Rund 2,53 Hektar der beanspruchten Flächen werden derzeit forstwirtschaftlich genutzt, der Rest ist als Ödland ausgewiesen.

Vorgesehen sind Betriebszeiten von Montag bis Freitag zwischen 6 und 22 Uhr sowie samstags von 7 bis 19 Uhr. Laut Einreichunterlagen werden durchschnittlich rund 35 Lkw pro Betriebstag beziehungsweise 70 Fahrbewegungen erwartet. In Spitzenzeiten könnten bis zu 100 Lkw täglich die Deponie anfahren. Zwischen 19 und 22 Uhr sollen höchstens drei Lkw das Betriebsgelände erreichen.

Betreiber sieht keine UVP-Pflicht

Nach Auffassung der Swietelsky AG ist für das Projekt keine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. Das Unternehmen verweist darauf, dass nach dem UVP-Gesetz für Baurestmassendeponien ein Schwellenwert von einer Million Kubikmetern gilt. Mit einem geplanten Volumen von 594.000 Kubikmetern werde dieser Wert nur zu knapp 60 Prozent ausgeschöpft. Daher werde weder eine Einzelfallprüfung noch eine UVP ausgelöst.

Grüne fordern mehr Mitspracherecht

Der oberösterreichische Umwelt- und Klima-Landesrat Stefan Kaineder (Grüne) steht nach eigenen Angaben seit Bekanntwerden der Pläne mit Bürgern und der örtlichen Bürgerinitiative in Kontakt. Die Grünen brachten im Umweltausschuss des oberösterreichischen Landtags einen Antrag auf Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes ein, um Gemeinden und Anrainern mehr Mitspracherechte bei Deponieprojekten einzuräumen. Der Antrag wurde von der Mehrheit aus ÖVP und FPÖ abgelehnt.

Kaineder kritisiert diese Entscheidung scharf: „Es ist völlig unverständlich, warum FPÖVP den Menschen vor Ort die Mitsprache verwehren. Wer mit einer Deponie in seiner Gemeinde konfrontiert ist, muss doch das Recht haben, gehört zu werden. Die Anliegen der Bürger und die Bedenken der Gemeinden müssen eine zentrale Rolle im Bewilligungsverfahren spielen.“

Forderung nach Bedarfsprüfung

Der Nationalratsabgeordnete Ralph Schallmeiner (Grüne) kündigte eine Gesetzesinitiative im Nationalrat an. Nach seiner Ansicht weist das geltende Abfallwirtschaftsgesetz eine Lücke auf, da vor der Genehmigung neuer Deponien keine verpflichtende Bedarfsprüfung vorgesehen ist.

Er fordert daher eine verbindliche Bedarfs-, Kapazitäts- und Standortprüfung für neue Deponien. „Wir brauchen für Deponien eine verpflichtende Umwelt- und Raumverträglichkeitsprüfung, klare Kriterien für die Standortwahl, die vorrangige Nutzung bereits versiegelter oder vorbelasteter Flächen sowie eine stärkere Einbindung der betroffenen Gemeinden und der Bevölkerung“, so Schallmeiner.

SPÖ fordert umfassende Prüfung

Auch der SPÖ-Landtagsabgeordnete Thomas Antlinger spricht sich für eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung aus. „Ein Vorhaben dieser Größenordnung darf nicht in einem vereinfachten Verfahren abgehandelt werden. Die Auswirkungen auf Umwelt, Verkehr, Grundwasser und die Lebensqualität der Menschen müssen transparent und umfassend geprüft werden.“

Antlinger erinnert daran, sich bereits mehrfach im Landtag für mehr Mitspracherechte der Gemeinden und Verbesserungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen eingesetzt zu haben. Die geplante Deponie in Weibern zeige, dass das bestehende Genehmigungsrecht den Interessen der betroffenen Bevölkerung nicht ausreichend Rechnung trage.

Mit dem laufenden UVP-Feststellungsverfahren wird nun zunächst entschieden, ob für das Projekt eine umfassende Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt werden muss.


Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.

Jetzt anmelden