Deponie Weibern: Landtag fordert verpflichtende Bedarfsprüfung
WEIBERN. Eine verpflichtende Bedarfsprüfung für neue Baurestdeponien fordert der Oberösterreichische Landtag. Am Donnerstag, 1. Oktober 2026, soll ein gemeinsamer Antrag aller sechs Parteien beschlossen werden. Anlass ist die geplante Deponie in Weibern.

Künftig soll verpflichtend geprüft werden, ob zusätzliche Deponiekapazitäten überhaupt benötigt werden.
Florian Hiegelsberger, OÖVP-Landesgeschäftsführer und Grieskirchner Bezirksparteiobmann, sieht darin ein gemeinsames Signal aus Oberösterreich: „Wir als OÖVP fordern eine Änderung der gesetzlichen Rahmenbedingungen für zukünftige Deponiegenehmigungen. Bei neuen Deponien muss künftig eine einfache Frage beantwortet werden: Brauchen wir diese zusätzlichen Kapazitäten überhaupt? Eine Bedarfsprüfung für Baurestdeponien sollte ein fixer Bestandteil des Genehmigungsverfahrens werden.“
Wichtiges Signal
Landtagsabgeordneter Thomas Antlinger, Bezirksparteiobmann der SPÖ, sieht in dem gemeinsamen Antrag ein wichtiges und richtiges Signal für Weibern und die gesamte Region: „Ich bin froh, dass es gelungen ist, diesen einstimmig auf den Weg zu bringen – auch wenn dieser Schritt aus meiner Sicht schon deutlich früher notwendig gewesen wäre. Gerade der Landesabfallwirtschaftsplan 2024 hält fest, dass ausreichend Kapazitäten für Bodenaushub- und Baurestmassendeponien vorhanden sind und bei neuen Deponiestandorten derzeit kein Handlungsbedarf besteht.“
Einbindung der Gemeinden
Landtagsabgeordneter Wolfgang Klinger, Bezirksparteiobmann der FPÖ und Bürgermeister von Gaspoltshofen, spricht sich vor allem für Mitspracherechte der Gemeinden aus. „Zuständig für diese Deponie ist das Büro von Grünen-Landesrat Stefan Kaineder, und ich bin mir sicher, dass das dort alles rechtlich korrekt abgehandelt wird. Nichtsdestotrotz werden wir in der nächsten Landtagssitzung einen gemeinsamen Antrag einbringen, der auf künftige Bedarfsprüfungen abzielt, und auch – was mir als Bürgermeister besonders wichtig ist – eine stärkere Einbindung der Gemeinden.“
Umdenken
Diesen Beschluss hätte sich der Grüne Klubobmann Severin Mayr bereits im vergangenen Jahr gewünscht. „Das jetzige Umdenken zeigt, dass die Anliegen der Bürger endlich von allen gehört werden. Nun muss auf Bundesebene rasch gehandelt werden, damit die Gesetzesänderung auch für die geplante Deponie in Weibern greift“, sagt Mayr.
Nach derzeitiger Rechtslage stehen bei der Genehmigung vor allem die Voraussetzungen für die konkrete Anlage im Mittelpunkt. Das Abfallwirtschaftsgesetz sieht unter anderem den Schutz der Bevölkerung vor Lärm, Emissionen, Geruch, Staub, Erschütterungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vor. Eine verpflichtende Prüfung, ob zusätzliche Deponiekapazitäten tatsächlich benötigt werden, ist hingegen nicht vorgesehen.
Genau diese gesetzliche Lücke soll geschlossen werden. Eine Bedarfsprüfung würde nach Ansicht der Antragsteller Klarheit für Bevölkerung, Gemeinden und Wirtschaft schaffen.








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