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GRIESKIRCHEN. Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Stadtgemeinde Grieskirchen eine Wassersparverordnung erlassen. Sie gilt seit Freitag, 26. Juni 2026, und soll die Trinkwasserversorgung langfristig sichern.

Aufgrund der Trockenheit hat die Stadtgemeinde Grieskirchen eine Wassersparverordnung erlassen. (Foto: OFC Picturesstock.adobe.com)

Mit der Verordnung wird der Wasserverbrauch aus der öffentlichen Wasserversorgung auf das unbedingt notwendige Ausmaß beschränkt. Hintergrund sind sinkende Grundwasserstände und ein gleichzeitig steigender Wasserverbrauch.

Verboten sind bis auf Weiteres das Befüllen oder Austauschen des Wassers in privaten Pools und Whirlpools, das Waschen von Fahrzeugen auf Privatgrundstücken sowie das Bewässern von Zierrasen mit Rasensprengern oder automatischen Bewässerungsanlagen. Ebenso untersagt ist das Reinigen von Fassaden, Terrassen, Gehwegen oder Einfahrten mit Trinkwasser.

Das Gießen von Gemüsebeeten, Balkonpflanzen und Kleinkulturen ist nur im unbedingt notwendigen Ausmaß erlaubt. Es darf ausschließlich händisch und nur zwischen 20 Uhr und 6 Uhr erfolgen.

Ausnahmen gelten lediglich bei unaufschiebbaren Einsätzen zur Abwehr einer unmittelbaren Gefahr für Menschen oder Tiere sowie für notwendige Feuerwehreinsätze.

Bürgermeisterin Maria Pachner betont, dass die Wasserversorgung derzeit noch gesichert sei. Die Verordnung sei eine vorsorgliche Maßnahme, um auf die außergewöhnliche Trockenheit zu reagieren und strengere Einschränkungen in Zukunft zu vermeiden.

Die Verordnung ist für alle verbindlich. Verstöße können geahndet werden. Die Stadtgemeinde beobachtet die Entwicklung laufend und will die Maßnahmen aufheben oder lockern, sobald sich die Versorgungslage nachhaltig entspannt.


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