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Sicher unterwegs: Zivilschutz Grieskirchen gibt Tipps für Urlaub, Tunnel und Rettungsgasse

Katharina Bocksleitner, 16.07.2026 09:00

GRIESKIRCHEN. Mit Beginn der Urlaubssaison erinnert der Oberösterreichische Zivilschutz an wichtige Verhaltensregeln für eine sichere Reise. Von der richtigen Urlaubsvorbereitung über das Verhalten bei Fahrten durch Tunnel bis zur Bildung der Rettungsgasse können einfache Maßnahmen helfen, Unfälle zu vermeiden und im Ernstfall Leben zu retten.

Bei Stau Rettungsgasse bilden (Foto: Zivilschutz OÖ)
Bei Stau Rettungsgasse bilden (Foto: Zivilschutz OÖ)

Vor Reiseantritt empfiehlt der Zivilschutz, wichtige Dokumente wie Reisepass, Führerschein und E-Card zu überprüfen sowie Kopien getrennt von den Originalen aufzubewahren. Auch regelmäßig benötigte Medikamente und eine Reiseapotheke sollten nicht fehlen. Zuhause sollten Gas- und Wasserleitungen, sofern möglich, abgedreht und Nachbarn um einen Blick auf Haus und Post gebeten werden. Wer mit dem Auto verreist, sollte das Fahrzeug vor der Abfahrt kontrollieren, ausreichend Wasser mitnehmen und sich über Verkehrsregeln im Urlaubsland informieren. Der Euronotruf 112 ist europaweit erreichbar.

Sicher durch den Tunnel

In Österreich sind rund 160 Tunnelanlagen in Betrieb. Für eine sichere Fahrt empfiehlt der Zivilschutz, vor der Einfahrt das Abblendlicht einzuschalten, das Tempolimit einzuhalten und genügend Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten. Bei einer Panne soll möglichst bis zur nächsten Pannenbucht oder zur Tunnelausfahrt weitergefahren werden. Kommt es zu einem Unfall, sind Warnblinkanlage und Motor abzustellen, der Notruf über die Notrufeinrichtungen abzusetzen und bei Rauchentwicklung die Gefahrenzone rasch zu verlassen.

Rettungsgasse richtig bilden

Gerät der Verkehr auf Autobahnen oder Schnellstraßen ins Stocken, muss rechtzeitig eine Rettungsgasse gebildet werden. Bei zweispurigen Fahrbahnen erfolgt diese in der Mitte zwischen den beiden Fahrstreifen. Auf Straßen mit drei oder mehr Fahrstreifen wird die Rettungsgasse zwischen der äußersten linken und der danebenliegenden Spur gebildet. Der Zivilschutz erinnert daran, dass die Behinderung von Einsatzfahrzeugen oder das unberechtigte Befahren der Rettungsgasse mit hohen Geldstrafen geahndet werden kann.


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