Antrag für Förderungen: Am 32. Dezember ist es zu spät
GRIESKIRCHEN/EFERDING. Die OÖVP-Arbeitnehmerbund ÖAAB Bezirksgruppen Eferding und Grieskirchen machen kurz vor dem Jahreswechsel auf Unterstützungsmöglichkeiten aufmerksam, die nur mehr bis 31. Dezember 2019 beantragt werden können.
Viele Arbeitnehmer schöpfen mögliche finanzielle Unterstützungen aus Unwissenheit oftmals nicht aus. Dabei ist wichtig zu wissen, dass es auf den Eingangsstempel der Behörden ankommt.
Von Fernpendler bis Heimbeihilfe
Bis 31. Dezember 2019 können folgende Förderungen noch beantragt werden: Fernpendlerbeihilfe des Landes Oberösterreich für das Pendlerjahr 2018, Fahrtenbeihilfe für Lehrlinge, Schul- und Heimbeihilfe des Bundes und Arbeitnehmerveranlagung – der Steuerausgleich – für das Arbeitsjahr 2014.
Förderung für Reparaturen
Bis 31. Dezember gibt es für die Reparatur von haushaltsüblichen Elektrogroß- und Elektrokleingeräten durch einen im „Reparaturführer“ angeführten Gewerbebetrieb eine Förderung im Ausmaß von 50 Prozent der Reparaturkosten, maximal 100 Euro. Gefördert werden ausschließlich Arbeitszeit und Materialkosten mit einem Rechnungsdatum ab 3. September 2018. Die Förderung ist nach Durchführung der Maßnahme, spätestens jedoch vier Wochen nach Ausstellung der maßgeblichen Rechnung, beim Amt der OÖ. Landesregierung zu beantragen. Informationen und das Antragsformular bekommt man auf www.ooe.gv.at.
Kommentare sind nur für eingeloggte User verfügbar.
Jetzt anmelden