Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft sorgt für Entlastung der bäuerlichen Betriebe
OÖ. In der Vollversammlung der Landwirtschaftskammer OÖ wurde jedoch auch die geplante Einschränkung der Nutzung primärer Biomasse durch den Erneuerbaren-Energien-Richtlinie (RED III) - Beschluss und der Verordnungsentwurf zur Reduktion von Pflanzenschutzmitteln kritisiert.
Mit dem am Tag der Vollversammlung vorgestellten Stromkostenzuschuss für die Landwirtschaft wurde eine lange geforderte Maßnahme umgesetzt. „Die sprunghaft gestiegenen Stromkosten führen zusehends zu einer Existenzbedrohung für die Betriebe. Vor allem der anlagenintensive Tierhaltungsbereich sowie die bäuerlichen Direktvermarkter sind von diesen Entwicklungen am massivsten betroffen. Mit dem vom Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Regionen und Wasserwirtschaft (BML) verkündeten Stromkostenzuschuss in der Höhe von 120 Millionen Euro kann den heimischen Betrieben nun rasch und zielgerichtet geholfen werden. Mit Zuschlägen für energieintensive Bereiche, etwa die Tierhaltung, werden besonders betroffene Betriebe noch stärker entlastet. Damit wird auch ein Beitrag zum Erhalt der Lebensmittelproduktion und ausreichenden Versorgung im Land geleistet.“ – so Kammerpräsident Franz Waldenberger.
Die Umsetzung und Ausbezahlung des Stromkostenzuschusses erfolgt mittels Sonderrichtlinie des BML auf Basis des Landwirtschaftsgesetzes. Details zur Ausbezahlung werden aktuell durch das BML in Abstimmung mit der Bundesanstalt für Agrarwirtschaft erarbeitet. Ziel dabei ist, den tatsächlichen Stromverbrauch in der Landwirtschaft zu berücksichtigen und eine einfache Form der Abwicklung zu gewährleisten. Grundsätzlich sollen alle Betriebe mit landwirtschaftlicher Urproduktion und landwirtschaftlichem Nebengewerbe vom Stromkostenzuschuss profitieren. Generell ist eine pauschale Abgeltung geplant, für besonders energieintensive Sparten wird es gezielte Aufschläge geben.
RED III Beschluss – Geplante Einschränkung der Biomassenutzung nicht akzeptabel
„Die Nutzung und der Ausbau von Biomasse ist ein zentraler Baustein zur Erreichung der Energiewende. Umso fragwürdiger war daher der am 14. September gefasste Beschluss des Europäischen Parlaments zu RED III, dass die direkte Nutzung von primärer Biomasse aus dem Wald zur Energieerzeugung in der staatlichen Bilanzierung nur mehr eingeschränkt als nachhaltig eingestuft werden kann. In Oberösterreich hängen zudem viele Existenzen in der Land- und Forstwirtschaft an der Holznutzung und haben sich auf die Biomasseerzeugung spezialisiert. Zudem stellt der Biomassesektor einen wichtigen Wirtschaftsfaktor dar, an dem zahlreiche Arbeitsplätze hängen. Gerade in Zeiten der akuten Energiekrise, der unsicheren Versorgungslage und extremen Preissteigerungen kann eine Abänderung dieses Beschlusses nur die logische Konsequenz sein. Anders sind die europäischen Umwelt- und Klimaziele nicht zu schaffen. – so Präsident Franz Waldenberger.
Geplante Reduktion des Pflanzenschutzmitteleinsatzes und strengere Dokumentationspflichten schaffen Probleme
Der Verordnungsentwurf über die nachhaltige Verwendung von Pflanzenschutzmitteln sieht die Reduktion des Einsatzes von Wirkstoffmengen bis 2030 um 50 Prozent vor. Außerdem sind noch strengere und umfassendere Dokumentationspflichten als bisher vorgesehen.
„Der Verordnungsentwurf geht deutlich über die Ziele der „farm-to-fork-Strategie hinaus. Durch die Reduktion der Pflanzenschutzmittelmengen besteht die begründete Gefahr, dass die Erträge der landwirtschaftlichen Kulturen in Europa deutlich sinken werden. Wissenschaftlichen Schätzungen zufolge wird sich der Produktionsumfang um bis zu 20 Prozent reduzieren. Damit gefährdet man bewusst die Versorgungslage in Europa. Außerdem konnte Österreich den chemisch-synthetischen Pflanzenschutzmitteleinsatz seit dem Jahr 2011 um 18 Prozent reduzieren. Weiters sorgt die Verschärfung der Dokumentationspflichten für enorme bürokratische Herausforderungen für die österreichischen, kleinstrukturierten Betriebe und ist für viele nur schwer umsetzbar. Eine Entschärfung ist hier dringend erforderlich“ – so Kammerpräsident Franz Waldenberger.
Kritik gibt es dabei auch an der Erhebungs- und Berechnungsweise der eingesetzten Pflanzenschutzmittel für die EU- weite Statistik. Nicht berücksichtigt wird etwa der Umstand, dass bei manchen Wirkstoffen höhere Aufwandsmengen aufgrund des höheren Gewichts notwendig sind und sich diese entsprechend in der Statistik niederschlagen. Außerdem wird CO2 in die Berechnung mitaufgenommen, welches aber ausschließlich zum Vorratsschutz bei Obst und Gemüse eingesetzt wird. Nicht nur Österreich, auch viele weitere Mitgliedsstaaten kritisieren daher die Indikatoren für die Berechnung und fordern eine Abänderung.
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