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GRIESKIRCHEN/EFERDING/OÖ. Die schwarz-blaue Landesregierung verschärft in Oberösterreich die Sozialhilfe und führt als erstes Bundesland eine Deutschpflicht ein.

VP-Landesrat Wolfgang Hattmannsdorfer setzte sich für eine Sozialhilfe-Verschärfung für Migranten ein. (Foto: Land OÖ/Max Mayrhofer)

Laut aktuellsten Zahlen (September 2022) gibt es in Oberösterreich 5.983 Sozialhilfe- Empfänger, 3.417 davon (57 Prozent) sind österreichische Staatsbürger. Der Anteil Nicht-Österreichischer Staatsbürger – Asylberechtigte, Drittstaatsangehörige und mit sonstigem Daueraufenthaltsrecht (ohne EU, EWR, Schweiz) – beläuft sich auf rund 37 Prozent in OÖ. 190 (davon 100 Nicht-Österreichische Staatsbürger) Sozialhilfe-Empfänger leben in Grieskirchen und Eferding.

Deutsch als Schlüssel

„Wir bekennen uns dazu, dass Integration nur durch das Erlernen unserer gemeinsamen deutschen Sprache gelingt und die Sozialhilfe eine temporäre Unterstützungsleistung in Notlagen ist. Unser Ziel muss es immer sein, Menschen so gut es geht, wieder in Beschäftigung zu bringen. Der Schlüssel für Menschen mit Migrationshintergrund ist auch hierfür die Sprache. Darum führen wir als erstes Bundesland die Deutschpflicht zum Bezug der Sozialhilfe ein“, erklärt Landesrat Wolfang Hattmannsdorfer (ÖVP) das seit 1. Jänner geltenden Oö. Sozialhilfe-Gesetz.

Der Oö. Landtag hat mit einer breiten Mehrheit in seiner letzten Landtagssitzung im vergangenen Jahr dem neuen Gesetz zugestimmt. Dieses ist nun seit 1. Jänner 2023 in Kraft. Die sogenannte Bemühungspflicht wurde darin noch stärker präzisiert. Bislang musste bereits die Bereitschaft einer Arbeit nachgehen zu wollen, nachgewiesen werden. Erstmals in Österreich setzt ein Bundesland nun auch die Bereitschaft die deutsche Sprache zu lernen voraus. Zudem muss bei nicht Erfüllung dieser Voraussetzungen in Zukunft nicht mehr ermahnt werden, sondern greifen Kürzungen sofort.

Integration im Fokus

Konkret müssen Sozialhilfe-Empfänger mit Migrationshintergrund in angemessener und zumutbarer Weise zur Integration beitragen. Ausschlaggebend sind hierfür vor allem der „für die Integration erforderliche Spracherwerb“, sowie die Bereitschaft „sich für die Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt zu qualifizieren“. Darunter fällt ebenfalls „insbesondere auch die Bereitschaft, die für die Vermittelbarkeit am österreichischen Arbeitsmarkt erforderlichen Sprachkenntnisse zu erwerben.“ Nachgewiesen werden kann dieses Bemühen beispielsweise durch die Teilnahme an einem Deutschkurs.


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