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Anrainer befürchten „Billigvariante“ der B38 in Grünbach

Regina Wiesinger, 21.11.2018 14:03

GRÜNBACH. Obwohl sie den Ausbau der B38 im Gemeindegebiet Grünbach für eine gute Sache halten, leiden die Anrainer der Siedlung Schlag darunter, wie die neue Straße geplant wurde.

Die Anrainer der B38 im Siedlungsbereich üben Kritik an der Neugestaltung.Fotos: Wiesinger
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Vom Kreisverkehr S10 kommend in Richtung Sandl befinden sich mehrere Hauszufahrten auf der linken Seite. Mit der neuen Straße befürchten die Anrainer, unter ihnen auch Franz Kastler, gefährliche Situationen beim Linksabbiegen. Von den Bewohnern wäre der Vorschlag einer Nebenfahrbahn gekommen, welche auch die Fußgänger und vor allem Schüler aufnehmen könnte. Diese Planung wurde aber wieder verworfen. „Für eine Nebenfahrbahn braucht es entsprechende Flächen und dafür hätte die Gemeinde die Kosten übernehmen müssen. Außerdem waren zur Zeit der Planung die Grundflächen nicht verfügbar. Somit ist es zur jetzigen Variante gekommen. Wir versuchen natürlich, so gut es unsere Mittel erlauben, die Anrainer zu unterstützen“, sagt Christian Pleiner, Planer des Streckenabschnittes.

Geteilte Meinung über Fahrbahnteiler

Geplant sind weiters vier Fahrbahnteiler, drei davon als Querungshilfen, über die die Fußgänger die Straßenseite wechseln können. „Viel zu gefährlich!“, warnt Kastler. „Auf dieser stark befahrenen Straße in der Mitte auf dem Fahrbahnteiler zu warten, dass man drüber gehen kann, ist gerade für Kinder unzumutbar!“ Pleiner beruhigt: „Ohne Querungshilfe müsste die acht Meter breite Straße in einem Zug überquert werden, das heißt, es muss freie Sicht auf beide Seiten gegeben sein. Das ist nicht immer möglich. Mit dem Fahrbahnteiler, der mit 2,5 Metern ausreichend breit ist, kann ich in der Mitte der Fahrbahn verweilen – sollte sich doch ein Auto oder Lastwagen nähern. Aus meiner Sicht ist das eine wesentliche Verbesserung.“

Unterstützung zugesagt

Laut Kastler sei aber auch kein aktiver Lärmschutz geplant, dafür stehe kein Geld bereit. Die Landesstraßenverwaltung hat die Lärmbelästigung geprüft und ein Schutz wurde nicht für notwendig befunden, sagt Pleiner. Den Anrainern stehe aber eine Förderung für Lärmschutz zu, wenn diese nicht schon früher in Anspruch genommen worden ist. Für einen Lärmschutz in eigenem Ermessen wurde den Anrainer seitens der Landesstraßenverwaltung Unterstützung zugesagt.


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