Fotoverbot in Freibädern
BEZIRK HORN. Smartphones sind aus unserem Alltag nicht mehr wegzudenken und entwickeln sich stetig weiter - doch nicht jede neue Funktion ist zwangsläufig nur von Vorteil. Viele Freibäder in unserem deutschen Nachbarland führen derzeit ein generelles Foto-Verbot ein, das vor allem dem Schutz von Kindern dienen soll. Tips hat bei Bäderbetreibern im Bezirk nachgefragt.

Passieren kann es überall und jedem: schnell und unauffällig sind Bilder und Filme mit dem Smartphone gemacht - und dann unbemerkt auch ganz schnell und unkompliziert in den sozialen Medien im Internet geteilt. In der Öffentlichkeit kann jeder zum Motiv und Opfer werden, wenn er heimlich fotografiert oder gefilmt wird.
Besonders unangenehm kann das im Freibad werden. Spärlich bekleidet, in unvorteilhaften Situationen findet das wohl niemand lustig. Neuere Smartphones halten inzwischen auch einen Ausflug ins kühle Nass aus und können somit auch zum Filmen oder Fotografieren unter Wasser verwendet werden. Vor allem aber soll das Verbot unsere Jüngsten schützen. Oftmals nur bekleidet mit einem Sonnenhut möchte man sich dem erschreckenden Gedanken, dass solche Fotos in pädophilen Kreisen landen könnten, gar nicht stellen.
Schwierige Umsetzung
Fakt ist aber auch, dass ein allgemeines Fotografierverbot schwer zu kontrollieren und durchzuführen ist. Auch fehlt in den Bädern im Bezirk Horn glücklicherweise der Anlass, um ein solches Verbot aussprechen zu müssen. Bei insgesamt sechs Bademöglichkeiten fragte Tips nach und keine davon berichtete über unangenehme Zwischenfälle.
VP-Bürgermeister Franz Linsbauer: „Nachdem es in unserem schönen Freibad am Bergwerksee bisher noch keinerlei Beschwerden diesbezüglich gegeben hat, halte ich ein solches Verbot für unser Bad nicht für sinnvoll“, und fügt schmunzelnd hinzu „Außerdem wäre es schade - bei einem so schönen Ambiente, wie wir es in Langau haben - wenn wir da keine Fotos machen dürften.“
Einig sind sich die befragten Schwimmbad-Betreiber bei der Frage um nötige Maßnahmen im Fall der Fälle. Bei derartigen Beschwerden würde derjenige unverzüglich dazu aufgefordert werden, das Fotografieren zu unterlassen.
Susanne Satory, VP-Vizebürgermeisterin von Eggenburg, steht dem Verbot auch skeptisch gegenüber: „Ich halte ein generelles Fotoverbot nicht für sinnvoll. Jeder Gast sollte jedoch die Privatsphäre der anderen Gäste unbedingt respektieren. Bei offiziellen Fotos muss man ja auch die Rechte zur Veröffentlichung einholen.“
Vom Recht am eigenen Bild
Damit bringt die Vizebürgermeisterin einen wichtigen Faktor ins Spiel: das Persönlichkeitsrecht. Es gibt im österreichischen Urheberrechtsgesetz das Recht am eigenen Bild. Fotos die die „berechtigten Interessen“ der Personen auf dem Bild verletzen, dürfen nicht veröffentlicht werden. Aufnahmen an öffentlichen Plätzen sind üblicherweise unbedenklich. Wenn aber die Situation für die Abgebildeten nachteilig ist (wie etwa freizügige Darstellungen beim Baden), ist die Abbildung in jedem Fall schützenswert. Veröffentlichte Fotos dürfen die Abgebildeten nicht „bloßstellen“ oder „herabsetzen“.
Als mögliche Lösung schlägt Satory vor, einen entsprechenden Hinweis im Kassabereich zu platzieren, in dem die Besucher dazu aufgefordert werden, die Privatsphäre der anderen Badegäste zu respektieren, Fotos nicht auf Internetportalen zu posten und erstelltes Bildmaterial nur für den eigenen Bedarf zu verwenden.
Entsprechend ist es wohl auch eine Sache der Achtsamkeit und Zivilcourage jedes Einzelnen: wer auf eine unangenehme Situation im Freibad aufmerksam wird, sollte nicht zögern, diese auch beim Badepersonal zu melden. Hier gilt wohl der Grundsatz: besser einmal zu viel, als einmal zu wenig. Für den Fall, dass sich die Situation dann als harmlos aufklärt, wird das Verständnis der Beteiligten hoffentlich größer sein als der Ärger über mögliche entstanden Unannehmlichkeiten.


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