Nach erfolgreicher Operation kam die Kündigung ans Krankenbett
BEZIRK HORN. „Insgesamt hat die Arbeiterkammer (AK) Bezirksstelle Horn im Vorjahr fast 700.000 Euro für Arbeitnehmer der Region erstritten“, berichtet Bezirksstellenleiter Robert Fischer.

„Das umfasst sowohl die Steuerrückholaktion als auch den Konsumentenschutz. Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus.“
Mehr als 3.700 Menschen haben sich im Jahr 2017 an die Bezirksstelle gewandt. „Das zeigt, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind“, so Fischer. Dieses Profil habe man auch mit zahlreichen Veranstaltungen geschärft.
Ein Fall, der bewegt
Dass es in dem kleinen Malerbetrieb nur noch wenig Arbeit gebe und er sie „zum AMS schicken“ wolle teilte der Dienstgeber einer Frau aus dem Bezirk Horn mit. Sie bat ihn, erst noch ihren offenen Urlaub konsumieren zu dürfen. Im Urlaub dann der Schock: Bei einem Arztbesuch erhielt sie eine Diagnose, die keinen Aufschub duldete. Eine rasche Operation war unumgänglich. Beim Chef meldete sich die 35-Jährige ordnungsgemäß krank. Wieder aus dem Spital zu Hause, wartete bereits die Kündigung auf sie. „Die Kündigung war zwar bereits vor dem Krankenstand der Frau schriftlich erfolgt – allerdings gilt diese erst, wenn die Betroffene darüber in Kenntnis gesetzt wurde, in diesem Fall also ab dem Tag, an dem die Frau den Brief von der Post erhielt. Die Fristen aus dem Kollektivvertrag müssen eingehalten werden“, erklärt Fischer. „Die ausstehenden Zahlungen konnten erfolgreich eingefordert werden – und der Inhaber des Malerbetriebs zahlte der Frau den Lohn für die Zeit der Kündigungsfrist, rund 620 Euro, nach“, so der Arbeitsrechtsexperte.
Bilanz 2017 für den Bezirk Horn
Leistungen für die Mitglieder im Überblick
Beratungen: 3.753 Euro
Im Arbeits- und Sozialrecht eingebracht: 427.911 Euro
Davon Insolvenzvertretung: 18.928 Euro
Für die Mitglieder insgesamt erreicht: 685.741 Euro
Insgesamt habe die Bezirksstelle im Vorjahr fast 700.000 Euro für Arbeitnehmer der Region erstritten, sagt der Bezirksstellenleiter. „Das umfasst sowohl die Steuerrückholaktion als auch den Konsumentenschutz. Den größten Brocken macht naturgemäß unsere Hilfe bei Problemen am Arbeitsplatz oder in sozialrechtlichen Fragen aus.“ Insgesamt haben sich im vergangenen Jahr mehr als 3.700 Menschen an die Bezirksstelle gewandt. „Das zeigt, wie wichtig wir als regionale Anlaufstelle in allen Lebenslagen sind“, sagt Fischer. Dieses Profil habe man auch mit zahlreichen Veranstaltungen geschärft. „Auch Schulen greifen vermehrt auf unser Wissen zurück“, sagt er und nennt etwa die Bewerbungstrainings, die AK-Experten im Vorjahr in Schulen des Bezirks durchgeführt haben.
51 Mio. Euro für Beschäftigte in ganz Niederösterreich
Landesweit hat die AK Niederösterreich 51 Millionen Euro für die AK-Mitglieder allein im Arbeits- und Sozialrecht erstritten. „Das ist Geld, das den Beschäftigten zusteht und ihnen aus vielerlei Gründen vorenthalten wurde“, sagt AK Niederösterreich-Präsident und ÖGB NÖ-Vorsitzender Markus Wieser. Die Bandbreite der Fälle, in denen die AK Niederösterreich ihre Mitglieder vertreten hat, spiegelt die Probleme in der Arbeitswelt wider: nicht ausbezahlte Überstunden, ungerechtfertigte Entlassungen, Bezahlung unterhalb des Kollektivvertrags, nicht ausbezahlte Löhne und Gehälter oder Abfertigungen. Aber auch zum Thema Arbeitslosenversicherung, Pension und Krankheit gibt es viele Anfragen. „Hier kommt laufend Hilfe und Unterstützung von unseren Experten, die für die Betroffenen im Einsatz stehen“, so Wieser.
Erfolge für AK bei Entgeltfortzahlung ab 1. Juli
Landesweit gab es besonders viele Anfragen zum Thema Krankenstand. Immer wieder sind Arbeitnehmer im Krankenstand mit mehr oder weniger freiwilligen Beendigungen der Arbeitsverhältnisse konfrontiert. Wird ein Beschäftigter krank, kommt von Unternehmen das Thema einer einvernehmlichen Auflösung des Dienstverhältnisses ins Spiel. „So wollen sich manche Arbeitgeber Lohn und Gehalt für die Mitarbeiter während des Krankenstandes sparen“, schildert Wieser. „Die Kosten werden stattdessen auf die Allgemeinheit, also die Krankenkassen, abgewälzt.“ AK und ÖGB haben daher stets gefordert, dass auch bei einvernehmlichen Lösungen im Krankenstand eine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber zu leisten ist. Dieser Druck hat gewirkt, mit 1. Juli werden rechtliche Änderungen wirksam. „Wird ein Arbeitsverhältnis im Zusammenhang mit einem Krankenstand aufgelöst, muss der Arbeitgeber volle Entgeltfortzahlung leisten“, sagt Wieser. Diese Entgeltfortzahlung beträgt ab 1. Juli im Krankenstand bereits ab einem Dienstjahr bis zu acht Wochen – und zwar für Arbeiter wie für Angestellte. Bisher galt die Entgeltfortzahlung im Krankenstand von 8 Wochen erst nach 5 Arbeitsjahren.


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