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INZERSDORF IM KREMSTAL. Privatpersonen können seit 20. April unter Einhaltung von Sicherheitsvorkehrungen wieder Abfälle zu den Regelöffnungszeiten (Montag bis Freitag von 8 bis 16.30 Uhr) im Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) Inzersdorf entsorgen.

Radlader im AWZ Inzersdorf, Foto: Bezirksabfallverband Kirchdorf
  1 / 2   Radlader im AWZ Inzersdorf, Foto: Bezirksabfallverband Kirchdorf

Der Einlass ins AWZ-Gelände ist mit maximal fünf Fahrzeugen reglementiert. Selbst- und Fremdschutz sind zu beachten, dazu zählen die Tragepflicht von Mund- und Naseschutzmasken sowie ein Sicherheitsabstand. Die Aufenthaltszeit im Gelände ist kurz zu halten. Abfälle sollten zu Hause vorsortiert werden. Den Anweisungen des AWZ-Personals ist unbedingt Folge zu leisten. Radlader- und LKW-Verkehr sind zu beachten.

AWZ Inzersdorf gut für Großanlieferungen geeignet

Das AWZ Inzersdorf ist mit Brückenwaage und komfortablen Ablademöglichkeiten sehr gut für Großanlieferungen, wie Sperrmüll, Bauschutt, Altholz, Restmüll und verschiedene Gewerbeabfälle geeignet. Die Abrechnung für Privatpersonen erfolgt in Bar. Neben der Abfallannahme wird im Abfallwirtschaftszentrum der Restabfall des gesamten Bezirkes über die Restabfallsortieranlage aufbereitet und Wertstoffe gewonnen. Dadurch kann ein Beitrag erwirtschaftet werden um die Abfallgebühren niedrig zu halten.

Sammelstopp bei Alttextilien

Die Corona-Krise wird zum Ausmisten des Kleiderschranks genutzt. Die Altkleider-Säcke werden oft zu einem nahegelegenen Altkleidercontainer gebracht, welche jedoch mancherorts bereits überquellen. Die Nachfrage nach Alttextilien ist wegen der Coronakrise in ganz Europa massiv eingebrochen. Es werden keine Sammelmengen mehr abgenommen, die Lager sind voll und die Verwertungsbetriebe geschlossen. Eine Wiederverwendung bzw. stoffliche Verwertung sind daher derzeit nicht mehr möglich.

Textilien vorerst zu Hause lagern

Derzeit herrscht deshalb ein Annahmestopp von Alttextilien in den Altstoffsammelzentren. Bitte den Einwurf bei den Altkleidercontainern verschieben und Textilien vorerst zu Hause lagern. Sollten die Alttextilien kaputt oder dreckig sein, sind diese über den Restmüll zu entsorgen. Auch ein Abstellen von Alttextilien neben einem vollen Sammelcontainer ist nicht erwünscht, ja dies könnte sogar als illegale Abfallentsorgung bestraft werden.

Gleiches gilt auch für andere öffentliche Abfallcontainer. Wenn die Container voll sind, die Abfälle wieder mit nach Hause nehmen und zwischenlagern. Die Entsorgungsbetriebe sind mit vollem Einsatz unterwegs.

Sicherheit vor Trenngebot bei Covid-19-Abfällen

Covid-19-Erkrankte und deren im gleichen Haushalt lebende Personen haben ihre Abfälle unter speziellen Vorsichtsmaßnahmen zu entsorgen. Diese Abfälle dürfen nicht die Sammelsysteme für Wertstoffe wie Papiertonne, Biotonne, Gelber Sack / Gelbe Tonne eingebracht, oder gar in ein öffentliches Sammelzentrum gebracht werden. Diese Abfälle sind über die Restabfalltonne bzw. den orangen Restabfallsack zu entsorgen, und dies am besten in einem dichtverschlossenen reißfesten Abfallsack. So wird eine Ansteckungsgefahr für Personen die noch mit dem Abfall in Berührung kommen vermieden. Abschließend werden diese Abfälle in einer Müllverbrennungsanlage bei hohen Temperaturen hygienisiert und die Viren unschädlich gemacht. Eine Ausnahme gibt es bei Glasverpackungen - diese sind weiterhin im Glascontainer zu entsorgen. Ganz wichtig ist: Für alle anderen Haushalte gilt die Trennpflicht der Abfälle weiterhin.


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