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Luchs-Abschuss: Nationalpark Kalkalpen wendet sich an den Obersten Gerichtshof

Susanne Winter, MA, 01.11.2016 07:45

MOLLN. Der Nationalpark legte beim Obersten Gerichtshof (OGH) Revision gegen das Urteil des Landesgerichtes Steyr in Punkto Luchs-Abschuss ein.

Der von H. Wolfsteiner getötete Luchs Juro, als er noch lebte. Foto: NP Kalkalpen, Fotofalle
Der von H. Wolfsteiner getötete Luchs Juro, als er noch lebte. Foto: NP Kalkalpen, Fotofalle

Das Bezirksgericht Steyr verpflichtete eine strafrechtlich verurteilte Jägerin für einen von ihr gewilderten, streng geschützten Luchs zu einer Schadenersatzzahlung an den Nationalpark Kalkalpen, doch das Landesgericht Steyr hat als Berufungsgericht entschieden, dass das Schadenersatzbegehren abgewiesen wird. Dieses Urteil hat laut Nationalpark Kalkalpen, WWF Österreich und Naturschutzbund erhebliche negative Auswirkungen auf andere Wiederansiedelungsprojekte in Schutzgebieten. Der Nationalpark legte daher Revision ein und hofft, dass der Oberste Gerichtshof (OGH) der Rechtsansicht des Bezirksgerichtes folgt.

„Sollte der OGH aber der Rechtsansicht des Landesgerichtes Steyr folgen, dann ist der Gesetzgeber aufgefordert eine Rechtsreparatur vorzunehmen. Es kann nicht sein, dass Organisationen, die in Vollziehung staatlicher und europäischer Normen Wiederansiedelungsprojekte betreiben, im Falle einer illegalen Entnahme oder Tötung eines Tieres keinen Schaden geltend machen können“, fordert Nationalpark-Kalkalpen-Direktor Erich Mayrhofer.

Christian Pichler vom WWF Österreich meint: „Es ist absurd, dass Österreich als einer der reichsten Staaten der Welt von den Ländern des Südens bedingungslosen Einsatz gegen die Ausrottung „exotischer“ Tierarten wie Tiger oder Nashörner erwartet, aber Wilderei mitten unter unsgesellschaftlich geduldet wird. Es wäre wohl das Mindeste, hätte der Grundbesitzer und Jagdausübungsberechtigte die moralische Größe, den Abschussvertrag mit der Täterin mit sofortiger Wirkung zu kündigen.“ Dem Vernehmen nach ist der so genannte Abschussvertrag zwischen der Täterin und dem Revierinhaber, dem Baufond der Katholischen Kirche Österreichs, Forstbetrieb Weyer, nach wie vor aufrecht.

Von Minister Andrä Rupprechter fordern die NGOs einen politischen Fingerzeig gegen derartige Auswüchse der Wilderei und ein deutliches politisches Bekenntnis für den Erhalt bedrohter Alpentiere, zumal das Umweltministerium viele Artenschutzprojekte selbst mitfinanziert.

Schaden von mindestens 12.101 Euro entstanden

Nationalparks haben unter anderem die Aufgabe, artengeschützte Tiere zu schützen und deren Bestand zu sichern. Wiederansiedelungsprojekte wie LUKA – Luchs in den Kalkalpen – werden von ihnen im Auftrag der Republik Österreich, der Bundesländer und der Europäischen Union mit hohem Aufwand, viel ehrenamtlichem Engagement und nicht zuletzt mit Steuer- und Spendengeldern umgesetzt. Dem Nationalpark Kalkalpen entstand mit dem Verlust des Tieres aus dem Programm LUKA ein Schaden in Höhe von mindestens 12.101 Euro. Das sind exakt die Wiederbeschaffungskosten für einen in freier Wildbahn gefangenen und in den Nationalpark umgesiedelten Luchs aus der Schweiz.


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