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KIRCHDORF AN DER KREMS. Der Vorfall in der vergangenen Woche schlug hohe Wellen. Ein 12-jähriger Schüler der Neuen Mittelschule (NMS) Kirchdorf hat einen Mitschüler mit einem Stanleymesser bedroht. Wir haben uns mit der Direktorin und der Kinder- und Jugendhilfe unterhalten, wie man solchen Fällen vorbeugen kann. 

Gewalt von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur in der Schule ein Thema. Foto: Symbolfoto Wodicka
Gewalt von Kindern und Jugendlichen ist nicht nur in der Schule ein Thema. Foto: Symbolfoto Wodicka

Das aggressive Verhalten des Schülers ereignete sich im Werkunterricht, der Lehrer schickte den Schüler daraufhin nach Hause. Nachdem die Schulleiterin Petra Kapeller von den Geschehnissen erfahren hatte, war sie laufend mit der zuständigen Schulqualitätsmanagerin in Kontakt, machte sich ein umfassendes Bild von dem gewaltbereiten Schüler und ersuchte bei der zuständigen Schulbehörde um Suspendierung des Schülers, der bis 1. Mai nicht mehr am Unterricht teilnehmen darf.

Krisenmanagement wichtig

Ebenfalls wurden die zuständigen Behörden rasch und umfassend informiert, es erging seitens der Direktion eine Meldung an die Kinder- und Jugendhilfe und an die Polizei. Außerdem erfolgte eine schriftliche Information an die Eltern der Schüler der Klasse und eine Einladung zu einem Elternabend. „Vorrangig ist die Sicherheit aller Schüler. Schulisches Krisenmanagement bedeutet behutsames, rasches, strukturiertes und koordiniertes Vorgehen, das hilfreich ist bei plötzlichen Ereignissen, wie Unfälle, Todesfälle und/oder Gewaltdelikten. Die Verantwortlichkeit für den Krisenplan und dessen Umsetzung liegt primär bei den Schulleitern – eine Umsetzung ist im Krisenfall jedoch nur dann möglich, wenn Maßnahmen vorbereitet wurden und ein grobes Konzept für Krisenfälle erstellt wurde“, so Petra Kapeller. Die Schulordnung, als wichtigste Grundlage für den Schulalltag, sieht vor, dass die Schüler durch ihr Verhalten und ihre Mitarbeit im Unterricht in der Schule und bei Schulveranstaltungen die Unterrichtsarbeit zu fördern haben. Ebenso haben sich die Schüler in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit, verständnisvoll und höflich zu verhalten. Bei Fehlverhalten des Schülers sind laut §8 Aufforderung, Zurechtweisung, Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten, ein beratendes beziehungsweise belehrendes Gespräch mit dem Schüler (auch unter Beiziehung der Erziehungsberechtigten) oder eine Verwarnung vorgesehen.

Zuhören und reden

Die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe in Kirchdorf, Karin Hametner, hat viel Erfahrung mit gewaltbereiten Kindern und Jugendlichen. Sie weiß, welche Warnzeichen es zu beachten gibt und wie man am besten mit einem derartigen Verhalten umgehen soll. „Vorweg sei gesagt, man kann so etwas im Vorfeld nicht immer erkennen. Ein Warnhinweis ist aber sicher, wenn man bemerkt, dass das Kind eine geringe Frustrationstoleranz hat. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich aber sagen, dass die Sprache der erste Schritt zur Tat ist“, so Karin Hametner, die den Umgangston zwischen Jugendlichen, aber auch im Gespräch mit Erwachsenen zunehmend für bedenklich hält. „Man ist hier oft zu tolerant, wie miteinander gesprochen wird. Man sollte besonders auf die Sprache achten, oft ist hier fehlender Respekt erkennbar“, so die Leiterin der Kinder- und Jugendhilfe. Wobei da­rüber reden für die Expertin einer der wichtigsten Punkte ist. „Manche Kinder haben nie gelernt oder Möglichkeiten erfahren, wie man Konflikte lösen kann. Oft sind sie gewohnt zu schreien, davonzurennen oder als letzten Schritt Gewalt anzuwenden. Ihnen ist gar nicht bewusst, wie sie mit Widerstand umgehen sollen. Hier ist es erforderlich, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und aufzuarbeiten, wie man anders reagieren kann“, so Hametner, die zunächst das Zuhören als ersten wichtigen Schritt nennt.

Gewaltprävention wird an Schulen angeboten

Das Gespräch ist auch in den Schulen das grundlegende Mittel, um eine Eskalation zu vermeiden. „Sobald ein Schüler mit dem Verhalten auffällig ist, wird dies als erstes im direkten Lehrer-Schülergespräch angesprochen. Es erfolgt von den Lehrkräften eine Meldung an die Direktion. Die Verhaltensweisen werden besprochen, mögliche Konsequenzen in pädagogischer Hinsicht gemeinsam ausgelotet. Der erste Schritt ist immer das Gespräch mit dem Schüler – je nach Fehlverhalten werden auch schulinterne Konsequenzen gesetzt. Im nächsten Schritt werden die Erziehungsberechtigten informiert und zu einem beratenden Gespräch geladen, um gemeinsam ein Maßnahmenpaket zu schnüren. Parallel dazu können Gespräche mit der Schulsozial­arbeiterin sehr hilfreich sein. Die Schulpsychologie und die Plattform Gewaltprävention OÖ bieten ebenfalls Unterstützung für Schüler, Lehrkräfte und Erziehungsberechtigte an“, so die Direktorin der Neuen Mittelschule Kirchdorf.

Auch die Polizei bietet spezielle Programme für Schulen an. Dabei steht ein straffreies Heranwachsen der Jugendlichen im Vordergrund. Darüber hinaus wird ein besonderes Augenmerk auf die Förderung des Bewusstseins für zivilcouragiertes Verhalten und die Erarbeitung von Handlungsstrategien in Bezug auf eine gewaltfreie Konfliktlösung gelegt.


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