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EDLBACH. Die Vorfreude auf ein neues Zuhause kann zu überstürzten Entscheidungen führen. Damit die Traumwohnung später nicht zum Albtraum wird, sollte auf Baumängel bereits vor dem Unterzeichnen des Mietvertrages bzw. Kauf des Eigenheimes geachtet werden.

Die Dichtheit von Fenstern sollte überprüft werden. Symbolfoto: Wodicka
Die Dichtheit von Fenstern sollte überprüft werden. Symbolfoto: Wodicka

Bei der Wohnungs- oder Hausbesichtigung heißt es „Augen auf!“ Für die Besichtigung sollte man einen Wochentag wählen und darauf achten, dass es noch hell ist. Ratsam ist es, jemanden zur Besichtigung mitzunehmen – vier Augen sehen mehr als zwei. So bemerkt man, ob die Wohnung hell und freundlich und wie der Lärm in oder vor der Wohnung ist. „Die Schalltechnik in Altbauten entspricht oft nicht den heutigen Anforderungen“, erklärt der Bausachverständige Siegfried Kniewasser aus Edlbach. Tipp: Türe schließen und zwei Personen sprechend durchs Treppenhaus gehen lassen.

Dichtheit der Fenster

Zudem empfiehlt der Bausachverständige, zu prüfen, ob bei Fenstern und Türen die Dichtungen vorhanden und umlaufend geschlossen sind. Tipp: an einem windigen Tag an der Unterseite mit dem Finger beziehungsweise mit einem Feuerzeug testen, ob ein Luftzug vorhanden ist. Genauso sollte auch die Funktion von Abluftventilatoren in Innenräumen überprüft werden.

Experten zu Rate ziehen

Bei Verdacht auf Mängel bei Installationen, Wasserleitungen und Elektroleitungen sollten Experten zu Rate gezogen werden. Feuchtigkeit im Keller sollte ein Bausachverständiger begutachten. Feuchte Schäden an der Fassade treten, laut Siegfried Kniewasser, durch aufsteigende Feuchtigkeit vom Boden mangels Abdichtung oder durch Schäden am Fassadenputz auf.

Auf Schimmelbildung achten

Ursachen für Schimmel können Baumängel aber auch mangelndes Lüften oder Heizen sein. Diese Frage kann in der Regel nur von einem Bausachverständigen geklärt werden. „Schimmelbildung kann in diversen Ecken, vor allem dort wo Kästen gestanden sind oder auch in den Fensterlaibungen durch mangelnde Dämmung in den Fugen auftreten“, so der Bausachverständige, der zudem rät, große Kästen nicht an Außenmauern zu stellen sowie diese vom Mauerwerk abzurücken und umseitig zu belüften. Wenn der Verdacht auf Schimmel besteht: An der Farbe schaben, um zu überprüfen, ob sich dahinter etwas verbirgt, das kaschiert wurde.

Riss ist nicht gleich Riss

Gerissene Bodenanschlussfugen zwischen Bodenbelag und Sockelleiste sind Wartungsfugen. Risse im Estrich können durch Spannungen im Boden entstehen, das sind jedoch „nur“ Schönheitsfehler – genauso wie Schwindrisse aufgrund von unterschiedlichen Putzstärken und Spannungsrisse zwischen Mauerwerk und Deckenanschlussfuge. Setzungsrisse hingegen sind schwerwiegende Mängel. „Dabei stellt sich das selbe Rissbild auf beiden Seiten des Mauerwerkes dar“, erklärt Kniewasser. Alte Risse sind schwarz. Wenn der Riss von schwarz auf weiß übergeht, ist er in Bewegung und sollte überprüft werden, rät der Experte. „Wenn unterhalb von Balkonen Kalkausblühungen zu sehen sind, dann ist die Abdichtung des Balkones mangelhaft“, so Siegfried Kniewasser. Bei Zweifel sollte jedoch immer ein Experten zugezogen werden, bevor eine Unterschrift unter dem Miet- oder Kaufvertrag gesetzt wird.


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