Risikogebiete für Geflügelpest auch im Bezirk Kirchdorf festgelegt
BEZIRK KIRCHDORF. Die Geflügelpest rückt näher. Bei Wildenten in Passau konnte diese schon nachgewiesen werden und auch in Niederösterreich und Wien gab es bereits mehrere Fälle. Einige Gemeinden im Bezirk Kirchdorf wurden als Risikogebiet deklariert.

Die Gemeinden Inzersdorf, Kremsmünster, Nußbach, Pettenbach, Ried im Traunkreis, Schlierbach und Wartberg gehören aufgrund ihrer Lage zum Risikogebiet. Laut AGES, der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, werden für die Ausweisung der Risikogebiete unter anderem die Nähe zu den positiven Wildvögeln in Bayern (Passau) sowie die Lage an Flussläufen und Seen, bei denen bereits bei der Vogelgrippe 2016/2017 positiv getestete Wildvögel gefunden wurden, herangezogen. Laut der Amtstierärztin für den Bezirk Kirchdorf, Edeltraud Pirker, gibt es derzeit noch keinen Fall im Bezirk.
Übertragung von Wild- auf Hausgeflügel möglich, jedoch keine Gefahr für den Menschen
Die Geflügelpest ist für alle Vogelarten hoch ansteckend, auch eine Übertragung von Wild- auf Hausgeflügel ist möglich. Für den Menschen besteht jedoch keine Gefahr.
Präventionsmaßnahmen in den Risikogebieten
In Regionen mit erhöhtem Risiko darf die Tränkung von Geflügel nicht mit Oberflächenwasser erfolgen, zu dem Wildvögel Zugang haben. Geflügel ist im Stall oder zumindest in von oben abgedeckten Ausläufen zu halten. Ausnahmen gelten allerdings für Betriebe unter 350 Tieren. Hier genügt es, wenn das Geflügel durch Netze, Dächer oder horizontal angebrachte Gewebe vor dem Kontakt mit Wildvögeln geschützt wird oder Fütterung und Tränkung im Innenbereich erfolgen. Enten und Gänse müssen zu anderem Geflügel getrennt gehalten werden.
Verdacht melden
Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der Bezirkshauptmannschaft anzuzeigen. Auch tot aufgefundene Wildvögel müssen gemeldet werden. Beim Hausgeflügel ist ein Abfall der aufgenommenen Futter- und Wassermenge von mehr als 20 Prozent, ein Sinken der Eierproduktion um mehr als fünf Prozent oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate von mehr als drei Prozent in einer Woche zu melden.


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