Leserbrief: "Zehn lehrreiche Jahre"
PETTENBACH. Franz Radner, der ehemaliger Obmann der Agrargemeinschaft Pettenbach, schickte Tips einen Leserbrief zum Thema „110-kv-Leitung“.

„Nach über zehn Jahren Projekt- und Bauarbeit ist nun die 110-kv-Leitung von Vorchdorf nach Kirchdorf in Betrieb gegangen. Wenn man als Betroffener die Zeit miterlebt hat, bleiben ganz besondere Erinnerungen: Nach der wohl verständlichen Aufregung nach der Vorstellung der Pläne dominierte immer mehr Misstrauen den Dialog. Daher sahen wir es als unsere Aufgabe, uns von anderer Seite objektiv, projektbezogen zu informieren, denn eines darf man nie vergessen: Eine sichere Energieversorgung ist eine Basis für unseren Wohlstand! In erster Linie waren es zwei Problemfelder, die es zu lösen galt:
1. Die Freileitungstrasse im Gemeindegebiet von Steinbach am Ziehberg: Kein normaler Mensch würde in Klimazeiten wie diesen ein geschlossenes Waldgebiet auf der Südseite eines Bergrückens aufreißen, wenn einige hundert Meter entfernt, auf der Nordseite desselben, sich eine bessere Möglichkeit anbietet.
2. Mit dem Thema 110-kv-Erdkabel ist es noch interessanter: nach anfänglichen Erklärungen, dass „ein Erdkabel nicht möglich ist, oder vielleicht oder doch etc....“.
Hier empfiehlt sich ein Blick ins Nachbarland Deutschland. Dort wurde im ersten Jahr von Angela Merkel, im Jahr 2005, das Thema 110-kv-Erdkabel klar und nachvollziehbar geregelt (EnWG § 43 h). In jenen deutschen Bundesländern, die die 110-kv-Spannungsebene auch als „gelöschtes Netz“ betreiben, kann man sehen, wie man dieses Thema im 21. Jahrhundert behandelt. In Österreich dagegen wird ein betagter Professor für eine „unabhängige“ Studie aktiviert, die stellenweise wort-ident das wiedergibt, was uns von Seiten der Projektbetreiber bereits vorgekaut wurde.
Sicher keine Rolle spielte dabei, dass ebendieser Professor schon mal von der EAG einen Hörsaal gesponsert bekam. Nachdem sich in EAG und Politik alle gegen das Thema Erdkabel gestemmt haben, war die letzte Hoffnung eine Umweltverträglichkeitsprüfung, da hier beide Themen (Trassenkorrektur und Erdkabel) verfahrensrechtlich einen anderen Stellenwert bekommen. Nach unserer Meinung war eine UVP-Pflicht (Rodungsfläche über 20 Hektar) ohnehin immer gegeben.
Im folgenden juristischen Streit haben jedoch die österreichischen Behörden und Gerichte (mit einer Ausnahme) brav im Sinne der Politik und EAG entschieden. Nur im Verwaltungsgerichtshof hat es ein wenig gespießt. Das Urteil beim Europäischen Gerichtshof fiel klar aus, bestätigte unsere Meinung und stellte eine UVP-Pflicht fest. Der Leitungsbau wurde eingestellt. Die wirklich höchst unerfreuliche Überraschung war kurze Zeit später der Umstand, dass die Regierung in Wien das UVP-Gesetz praktisch über Nacht soweit änderte, sodass der Leitungsbau ungehindert weitergehen konnte. Die EU-Kommission hat zwar daraufhin gegen Österreich ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet, aber ... wurscht. Linz und Wien liegen halt nicht nur geografisch näher bei Belgrad als bei Kopenhagen.
Als letzter Punkt – Grundeinlösen beziehungsweise Enteignungen: Es deutet vieles darauf hin, dass die zuständigen Behördenmitarbeiter beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung angehalten werden, gegen betroffene Menschen, mit anderer Meinung zu solchen Sachthemen, mit möglichst großer Härte vorzugehen. Eine scheinbar übliche finanzielle Schlechterstellung von circa 40 Prozent ist ein sehr „erfolgreiches Mittel“, um betroffene Personen mit anderer Meinung in die Knie zu zwingen, um hinterher sagen zu können: „Die Mehrheit der Betroffenen war mit dem Projekt in dieser Form einverstanden.“
Es ist hier anscheinend vieles erlaubt. Selbst auf die Gefahr, dass ich mich wiederhole, sei unserem Herrn Landeshauptmann und den Verantwortlichen der Energie AG ins Stammbuch geschrieben ein Zitat aus William Shakespeares „Cesar“: „Der größte Missbrauch ist, wenn von der Macht sich das Gewissen trennt.“
von Franz Radner ehemaliger Obmann der Agrargemeinschaft Pettenbach


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