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BEZIRK KIRCHDORF. Die aktuelle Waldbrandschutz-Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf verbietet das Anzünden von Feuer und das Rauchen in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen.

Bis 31. Oktober dürfen in den Waldgebieten im Bezirk Kirchdorf sowie in deren Gefährdungsbereichen keine Feuer angezündet werden. Auch das Rauchen ist in diesen Gebieten verboten. (Foto: OceanProd/stock.adobe.com)

Ein Gefährdungsbereich sei überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstige. Übertretungen dieser Verordnung werden laut Waldbrandschutz-Verordnung mit einer Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder mit einer Freiheitsstrafe von bis zu vier Wochen bestraft. „Bei Vorliegen besonders erschwerender Umstände können die beiden Strafen nebeneinander verhängt werden“, heißt es im Amtsblatt.

Die Verordnung gilt ab sofort und tritt mit Ablauf des 31. Oktober außer Kraft.


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