Eltern und Tagesmütter durch Novelle verunsichert und verärgert
WARTBERG AN DER KREMS. Mit der beschlossenen Oö. Kinderbildungs- und -betreuungs-Novelle 2023 kommt auch eine Neuregelung, die nicht nur bei vielen Tageseltern für Kritik sorgt. Auch alleinerziehende Mütter, wie Johanna Fürweger aus Wartberg an der Krems, sind verunsichert und verärgert.

Johanna Fürweger aus Wartberg an der Krems arbeitet Vollzeit in Wels, ist alleinerziehend – und steht jetzt vor einem großen Fragezeichen. Für ihre fünfjährige Tochter Sofia beginnt im September das verpflichtende Kindergartenjahr. Sofia täglich vom Kindergarten abzuholen lässt sich mit Johanna Fürwegers Job nicht vereinbaren. „Seit dem ersten Lebensjahr meiner beiden Kinder habe ich die Dienste einer Tagesmutter in Anspruch genommen, da ich stets berufstätig war und keine alternative Betreuungsmöglichkeit durch Familie oder Freunde hatte“, erzählt die 34-Jährige. Die Tagesmutter-Dienste wurden dabei vom Land Oberösterreich finanziell gefördert – bis jetzt.
Gesetzesänderung ab 1. September in Kraft
Laut Novelle, die mit 1. September in Kraft tritt, muss die Nachmittagsbetreuung der Kinder künftig in den Kinderbildungseinrichtungen, in denen die Kinder bereits am Vormittag untergebracht sind, stattfinden. Im Regelfall ist das der Kindergarten. Bisher war es in vielen Gemeinden so geregelt, dass die Kinder vormittags im Kindergarten und jene, für die nachmittags zusätzlicher Betreuungsbedarf bestand, von Tagesmüttern betreut wurden. Diese Betreuung wurde vom Land gefördert. Nun muss bei einem Bedarf ab drei Kindern die Nachmittagsbetreuung von den Gemeinden im jeweiligen Kindergarten sichergestellt werden. Das kann auch bedeuten, dass eine laufende, mit zwei Kindern besetzte Nachmittagsbetreuung durch eine Tagesmutter aufgelöst werden muss, meldet mit September ein drittes Kind Bedarf an.
Gemeinde in der Pflicht
Was heißt das nun für Johanna Fürweger? Im Falle der Wartbergerin muss die Nachmittagsbetreuung von Sofia ab September durch die Gemeinde gesichert werden, sofern für mehr als zwei Kinder ein Bedarf gemeldet ist. Andernfalls kann sie weiterhin auf die geförderten Tagesmutter-Dienste zurückgreifen. Seitens der Gemeinde Wartberg heißt es, man werde eine Nachmittagsbetreuung gewährleisten. Wie genau – darum kümmere man sich gerade.
In diesem Prozess stecken aktuell viele oberösterreichische Gemeinden. Eine Hürde, die dabei immer wieder auftaucht: der Personalmangel. Laut Novelle muss die Nachmittagsbetreuung ab drei Kindern durch die Gemeinde gesichert werden. Dafür Pädagogen zu finden ist keine leichte Aufgabe. Erhöhte Gehälter und bessere Arbeitsbedingungen sollen dem Problem entgegenwirken. Ob dies gelingt, wird sich erst zeigen.
Tagesmutter: „Ich bin enttäuscht und frustriert“
Während die Novelle für Johanna Fürweger zwar Veränderung, aber dennoch eine Lösung bringen muss, scheint die Gesetzesänderung Sabrina Postlmayr, Tagesmutter in Wartberg, im Stich zu lassen. „Ich bin enttäuscht und frustriert“, sagt Postlmayr im Tips-Gespräch. Seit Dezember ist die Wartbergerin als Tagesmutter tätig, aktuell betreut sie zwei Kinder. Durch die Novelle könnte es sein, dass ihr die zu betreuenden Kinder wegfallen – und damit ihr Einkommen. „Habe ich ab September überhaupt noch Kinder zu betreuen? Oder muss ich mich beruflich umorientieren?“ Die Tagesmutter fühlt sich mit ihren Fragen allein gelassen und zeigt sich verärgert, erst so kurzfristig von den Änderungen erfahren zu haben. Auch Carina Wimmer, Leiterin des Standortes Steyr-Kirchdorf im Verein Aktion Tagesmütter Oberösterreich, kritisiert: „Das Gesetz kam sehr überraschend – nicht nur für uns Tagesmütter, auch für die Bürgermeister.“ Das Gesetz sei zudem nicht für Tagesmütter gemacht, sondern für Betreuungseinrichtungen und Gemeinden. „Wir Tageseltern werden außen vor gelassen, dabei betrifft es gerade uns massiv“, so Wimmer. Seitens des Vereins versuche man, die jeweiligen Fälle einzeln zu klären – gemeinsam mit den Eltern, der Gemeinde und der Bildungsdirektion. „Der Aufstand seitens der Eltern und Tageseltern ist enorm“, sagt sie.
Rechtssicherheit geschaffen
Landeshauptmann-Stellvertreterin Bildungs-Landesrätin Christine Haberlander (ÖVP) verteidigt indes die Neuerung, die gesetzlichen Änderungen seien den Beteiligten auch schon länger bekannt. Es werde dadurch Rechtssicherheit für die Eltern geschaffen sowie ein besseres Angebot in den bestehenden Einrichtungen. Verantwortlich seien wie in allen Bundesländern die Gemeinden, das Land OÖ schaffe die Vorgaben, damit für die Eltern Verlässlichkeit gegeben sei. „Zahlreiche Verbesserungen und neue Maßnahmen wurden bereits auf den Weg gebracht und der Ausbau der Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen schreitet auch heuer mit rund 100 Gruppen zügig voran. Kinderbildung und -betreuung hat dem Bedarf der Eltern zu entsprechen und damit die Vereinbarkeit von Familie und Beruf sicherzustellen. Mit dem neuen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit. Die Tagesmütter sind und bleiben eine wichtige und unverzichtbare Ergänzung für die Kinderbildung und -betreuung in Oberösterreich. Das wird auch weiterhin gefördert“, so die Bildungs-Landesrätin.


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