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Zivilschutz-Bezirksleiter Dieter Goppold appelliert, auf "Silvesterknallerei" zu verzichten

Sophie Kepplinger, BA, 27.12.2023 07:14

BEZIRK KIRCHDORF. Wenn es Richtung Jahreswechsel geht, werden wieder unzählige Feuerwerke und Böller gekauft, um das neue Jahr mit lautem Krawall zu begrüßen. Dabei herrsche jedoch große Verletzungsgefahr, warnt Zivilschutz-Bezirksleiter Dieter Goppold und rät, auf die „Silvesterknallerei“ zu verzichten.

Wenn Silvester zur Belastung für die Umwelt wird. (Foto: sunakri/stock.adobe.com)
Wenn Silvester zur Belastung für die Umwelt wird. (Foto: sunakri/stock.adobe.com)

Verletzungen im Bereich des Innenohres durch den Krach, Verbrennungen und Augenverletzungen sind keine Seltenheit. Das lautstarke Spektakel kann außerdem eine Belastung für viele ältere oder kranke Menschen und die Tierwelt sein. „Die Silvesterknallereien belasten auch die Umwelt – man denke nur an den Müll, der oft nicht weggeräumt wird“, sagt OÖ Zivilschutz-Bezirksleiter Dieter Goppold, „Nicht selten sind auch Sachbeschädigungen und sogar Brände durch Blindgänger oder unsachlich bediente Feuerwerkskörper die Folge.“

„Verzicht kommt hier vor Vorsorge“

„Wir informieren die Bevölkerung auch über den Selbstschutz beim Silvester-Feuerwerk, aber wir sagen ganz klar: Verzicht kommt hier vor Vorsorge! Wir appellieren an alle Bürger, zum Wohle der Umwelt und der Menschen – und auch für sich selbst – auf Silvesterknallerei zu verzichten“, erklärt Goppold weiter.

Feuerwerkskörper der Kategorie F2 im Ortsgebiet ganzjährig verboten

Grundsätzlich gilt: Die Verwendung von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 – in Österreich ist dies die gängigste verkaufte Kategorie – ist im Ortsgebiet ganzjährig verboten. Den Bürgermeistern steht es frei, teilweise eine Ausnahme zu erlauben, aber nur, soweit keine Gefährdung für Menschen, deren Eigentum, die öffentliche Sicherheit oder unzumutbare Lärmbelästigungen zu befürchten sind. Innerhalb und in unmittelbarer Nähe zu Krankenanstalten, Kinder-, Alters- und Erholungsheimen, Kirchen, Gotteshäusern sowie Tierheimen und Tiergärten ist die Verwendung von Feuerwerkskörpern grundsätzlich immer verboten, auch außerhalb des Ortsgebietes.

Die Verordnungen werden in den Gemeindezeitungen beziehungsweise auf der Amtstafel veröffentlicht. „Viele Bürger wissen trotzdem nichts von diesen Regelungen – und setzen die Unwissenheit mit einer Erlaubnis gleich“, so Goppold.

Selbstschutztipps für Silvester gibt es auf www.zivilschutz-ooe.at

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