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BEZIRK KIRCHDORF. Der Österreichische Gewerkschaftsbund (ÖGB) Kirchdorf appelliert an die Betriebe in der Region, das Corona-Kurzarbeitsmodell in Anspruch zu nehmen. Voreilige Kündigungen würden den Schaden der Corona-Krise nur vergrößern. 

Kurzarbeit statt Kündigungen. (Foto: Wodicka)
Kurzarbeit statt Kündigungen. (Foto: Wodicka)

„Leider sind alleine in dieser Woche im Bezirk Kirchdorf mehrere hundert Menschen durch die Corona-Krise arbeitslos geworden. Viele Betriebe sind verständlicherweise nervös, doch übereilte und unbedachte Kündigungen sind nicht die Lösung“, betont Rudolf Diensthuber, Regionalvorsitzender des ÖGB Kirchdorf.

Kurzarbeitsmodell in Anspruch nehmen

Der ÖGB Kirchdorf appelliert an die Betriebe im Bezirk, das Kurzarbeitsmodell unbedingt wahrzunehmen, bevor Kündigungen und Aussetzverträge zum Einsatz kommen. „Die Corona-Kurzarbeit sieht vor, dass die Arbeitszeit auf bis zu null Prozent reduziert werden kann und der Bund auch die Sozialversicherungsbeiträge schon ab dem ersten Tag übernimmt. Dieses Modell ist nicht nur für große Betriebe, sondern auch für Klein- und Mittelunternehmen umsetzbar“, erklärt Ruolf Diensthuber.

AMS ersetzt bis zu neunzig Prozent des Nettogehalts

Durch das von der Bundesregierung und den Sozialpartnern verhandelte Corona-Kurzarbeitsmodell bekommen die Beschäftigten je nach ihrem bisherigen Bruttoverdienst zwischen achtzig und neunzig Prozent ihres Nettogehalts vom AMS ersetzt. „Durch diese Lösung werden sowohl der Fortbestand der Betriebe als auch der Arbeitsplätze sichergestellt“, sagt Rudolf Diensthuber.

Bessere Informationen für die Betriebe im Bezirk Kirchdorf 

Laut Rudolf Diensthuber wird gerade im Bezirk Kirchdorf das Kurzarbeitsmodell zu wenig in Anspruch genommen. Viele Betriebe im Bezirk haben rasche Kündigungen vollzogen. Rudolf Diensthuber fordert die Betriebe auf, sich bei ihrer zuständigen Interessensvertretung oder beim AMS zu erkundigen, wie das Kurzarbeitsmodell auch in ihrem Betrieb umgesetzt werden kann.

ÖGB Kirchdorf

bei Fragen unter der Mailadresse kirchdorf@oegb.at erreichbar

Arbeitsrechtlichen Fragen und Antworten auf www.jobundcorona.at


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