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KIRCHDORF AN DER KREMS. Mit 1. Jänner 2022 müssen alle Handelsbetriebe auf den neuen Handels-Kollektivvertrag umgestellt sein. Was das für die Arbeitnehmer bedeutet, erklären die Experten der Gewerkschaft GPA im Rahmen einer Informationsveranstaltung am Mittwoch, 1. September, in Kirchdorf.

Es gibt einen neuen Kollektivvertrag für Handelsbetriebe. (Foto: Kamil Macniak/Shutterstock.com)
Es gibt einen neuen Kollektivvertrag für Handelsbetriebe. (Foto: Kamil Macniak/Shutterstock.com)

Der neue Handels-Kollektivvertrag sieht neben höherer Einstiegsgehälter auch eine flachere Gehaltskurve und eine übersichtliche Gehaltseinstufung vor – was das im Konkreten für die Angestellten im Handel bedeutet, wissen die Experten der Gewerkschaft GPA. Am Mittwoch, 1. September, erklären und beantworten sie im Gebäude der Arbeiterkammer und des ÖGB Kirchdorf (Sengsschmiedstraße 6, 4560 Kirchdorf) ab 18 Uhr alle Fragen rund um das neue Gehaltssystem. Es wird um Anmeldung per E-Mail an kirchdorf@oegb.at oder telefonisch unter 07582/51672 gebeten.


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