Leserbrief zum Thema "Rechtskonformer Zustand des McDonald's Werbeturmes"
INZERSDORF IM KREMSTAL. Otto Brandt, Mitbegründer und Gesellschafter der Brandt GmbH in Inzersdorf, schrieb einen Leserbrief über den Werbeturm beim Inzersdorfer Kreisverkehr.

Dass der Werbeturm beim Inzersdorfer Kreisverkehr mit einem rechtskonformen Bescheid errichtet wurde, steht nicht zur Diskussion. Zur Diskussion steht für mich, wie rechtliche Bestimmungen ausgelegt werden. Die Brandt GmbH wollte vor circa sechs Jahren einen acht Meter hohen Werbeturm, circa zehn Meter neben der B138 aufstellen. Es gab einen Lokalauenschein mit Vertretern der Bundesstraßenverwaltung. Die Errichtung eines Werbeturmes wurde mit dem Hinweis auf eine Verkehrsbeeinträchtigung abgelehnt. Mein Vorschlag, die Beleuchtung dimmbar zu machen und die Beleuchtungsstärke so zu wählen, dass sie die Verkehrsteilnehmer nicht beeinträchtigt, wurde ebenfalls abgelehnt. Dass der Turm nur bis 22 Uhr beleuchtet wird, war damals auch kein Argument, um den acht meterhohen Werbeturm „rechtskonform“ errichten zu dürfen.
Als ich den 30 Meter hohen McDonald's Werbeturm das erste Mal hell und grell beleuchtet sah, konnte ich es fast nicht glauben. Direkt neben dem Kreisverkehr, direkt neben der Autobahnabfahrt, im Nahbereich der B138 und im Nahbereich der B120. Der Werbeturm der Brandt GmbH wäre circa 120 Meter vom Kreisverkehr entfernt errichtet worden. Was macht den Unterschied aus?
Gleichbehandlung sieht wohl anders aus. Ich sehe das eher als „situationselastische Auslegung des Rechtes“, je nach Größe und Macht des Antragstellers.
Ich bin der festen Überzeugung, dass McDonald's den Werbeturm rechtskonform errichtet hat. Nur Gleichbehandlung sieht anders aus.
Die Firma Brandt Werkzeugbau GmbH (gegründet 1988 als Anton und Otto Brandt Ges.n.b.R.) war gemeinsam mit der Tischlerei Limberger ab 1996 der erste Betrieb im Inzersdorfer Gewerbepark. Brandt beschäftigt derzeit 28 Mitarbeiter und gehört in Inzersdorf seit 27 Jahren zu den größten Kommunalsteuerzahlern.
Ich will keine Besserstellung. Ich will nur eine Gleichbehandlung. Rechtskonform ist, wie dieses Beispiel zeigt, ein äußerst dehnbarer und je nach Antragsteller, variabler Begriff.
Otto Brandt
Mitbegründer und Gesellschafter der Brandt GmbH


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